Johannes Paul II. und Johannes XXIII. heiliggesprochen

Foto: epd/Cristian Gennari
Johannes Paul II. und Johannes XXIII. heiliggesprochen
Die katholische Kirche hat die Päpste Johannes Paul II. (1920-2005) und Johannes XXIII. (1881-1963) zu Heiligen erhoben. Papst Franziskus nahm die beiden ehemaligen Kirchenoberhäupter am Sonntag bei einer feierlichen Messe auf dem römischen Petersplatz vor Hunderttausenden Pilgern mit einer auf Latein gesprochenen Formel in die Liste der Heiligen auf und empfahl sie damit der Verehrung der Katholiken weltweit.

Die auf dem Petersplatz versammelten Menschen spendeten nach den entscheidenden Worten des Papstes Applaus. Im Anschluss wurden Reliquien der beiden neuen Heiligen zum Altar gebracht: von Johannes XXIII. ein Stück Haut, von Johannes Paul II. eine Blutreliqiue.

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Der Pole Karol Wojtyla war 1978 als Überraschungskandidat zum Papst gewählt worden und hatte sich den Namen Johannes Paul II. gegeben. Sein Pontifikat war eines der längsten in der Kirchengeschichte. Die Heiligsprechung nur rund neun Jahre nach seinem Tod im Jahr 2005 gilt als ungewöhnlich schnell.

In der Amtszeit von Johannes Paul II. wurde die Teilung Europas im Kalten Krieg überwunden. Dabei werden dem Polen, der unter anderem die polnische Gewerkschaftsbewegung Solidarnosc in seiner Heimat unterstützte, große Verdienste zugerechnet. Wegen seines Vorgehens gegen Befreiungstheologen und Befürworter des Frauenpriestertums galt er als theologisch konservativ. Dennoch war Johannes Paul II. aufgrund seines Charismas und seiner den Menschen zugewandten Art ein populärer Papst.

Angelo Giuseppe Roncalli wurde 1958 zum Papst gewählt und gab sich den Namen Johannes XXIII. Weit über die katholische Kirche hinaus geachtet ist der wegen seiner Bescheidenheit und Volksnähe beliebte Italiener, weil er das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) einberief. Die Reformversammlung beschloss grundlegende Veränderungen für die katholische Kirche, wie die Anerkennung der Religionsfreiheit und die Verpflichtung zum Dialog mit anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften.