Zeitung: Tebartz verstieß laut Prüfbericht nicht gegen staatliche Gesetze

Zeitung: Tebartz verstieß laut Prüfbericht nicht gegen staatliche Gesetze
Im Prüfbericht zu den explodierenden Baukosten für die Limburger Bischofsresidenz werden Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst offenbar keine Verstöße gegen staatliche Gesetze oder Vorschriften nachgewiesen.

"Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen", zitierte die "Welt am Sonntag" einen der Verfasser des Prüfberichtes.

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Zu möglichen Schlussfolgerungen aus dem Bericht sagte der Verfasser, der laut Zeitung nicht namentlich genannt werden will: "Die Sachargumente sprechen nicht für Tebartz-van Elst, aber auch nicht für das Domkapitel, das mitverantwortlich ist." Zugleich betonte er, dass der Bericht keine Bewertungen enthalte, sondern nur aus Fakten und der Darstellung von Abläufen bestehe. "Wir bewerten diese nicht, sondern stellen diese nur dar." Er fügte hinzu, dass es unter den Prüfern keine Unstimmigkeiten gegeben habe.

Papst Franziskus hatte den Limburger Bischof Tebartz-van Elst im vergangenen Oktober nach heftiger öffentlicher Kritik an den explodierenden Baukosten für seine Residenz vorläufig vom Dienst beurlaubt. Die Bischofskonferenz setzte eine Untersuchungskommission ein. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hatte am Freitag bekanntgegeben, dass der Prüfbericht der Kommission fertig sei, ihm vorliege und in den kommenden Wochen genau analysiert werde.

Früherer hessischer Minister Riebel erhebt neue Vorwürfe

Neue Vorwürfe gegen den Bischof erhob unterdessen der frühere hessische Staatsminister Jochen Riebel (CDU), der dem Vermögensverwaltungsrat des Bischöflichen Stuhls in Limburg angehört. Riebel sagte der "Welt am Sonntag", Tebartz-van Elst habe ihn bei der Frage, wie viele Antiquitäten und künstlerische Figuren für das Diözesane Zentrum angeschafft worden seien, nicht die Wahrheit gesagt. "Tebartz-van Elst hat mir in einem Vier-Augen-Gespräch hoch und heilig versprochen, dass alle Figuren, die dort aufgestellt sind, aus dem Fundus stammen. Das war gelogen!", sagte Riebel: "Lediglich zwei der Figuren sind aus dem Fundus, alle anderen wurden angeschafft."

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller aus Münster sagte im Hessischen Rundfunk am Samstag, dass Tebartz-van Elst bestimmte Gremien übergangen haben könnte. Wenn Domkapitel und Vermögensverwaltungsrat bei bestimmten Geschäften nicht angehört würden, seien kirchenrechtlich diese Rechtsgeschäfte ungültig. Papst Franziskus müsse letztendlich entscheiden, für wie schwerwiegend er ein mögliches kirchenrechtliches Vergehen halte und ob es sich um Unwissen oder Vorsatz handele. Ein solches Vergehen könne aber auf jeden Fall die Absetzung des Bischofs zur Folge haben, sagte Schüller.