EKD-Auslandsbischof würdigt Menschenrechts-Erklärung

EKD-Auslandsbischof würdigt Menschenrechts-Erklärung
Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat an die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen vor 65 Jahren erinnert.

Der Text erscheine aus heutiger Sicht "wie ein politisches Wunder", erklärte der scheidende EKD-Auslandsbischof Martin Schindehütte am Montag in Hannover. "In einer schwierigen Zeit haben Menschen aus Ost und West, Nord und Süd zueinander gefunden, um grundlegende Menschenrechte zu beschreiben. Das ist Grund zu großer Dankbarkeit", sagte er anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte an diesem Dienstag.

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Der Ökumenische Rat der Kirchen habe seinerzeit entscheidenden Anteil an der Formulierung der 30 Artikel der Menschenrechtserklärung gehabt, sagte Schindehütte. Aus diesem historischen Beitrag erwachse "eine besondere Verpflichtung der christlichen Kirchen, für die Achtung und den Schutz der Menschenrechte einzutreten. Überall auf der Welt", betonte der Theologe, der Ende des Jahres in den Ruhestand tritt.

"Mensch hat als Gottes Ebenbild eine unveräußerliche Würde"

Allerdings existierten die Menschenrechte in vielen Ländern auch nach 65 Jahren nur auf dem Papier, beklagte Schindehütte. Immer noch würden Menschen aufgrund ihrer religiösen oder politischen Überzeugung, wegen ihrer Herkunft oder ihrer sexuellen Identität fundamentale Rechte vorenthalten. "Als Kirchen bleiben wir davon überzeugt, dass der Mensch als Gottes Ebenbild eine unveräußerliche Würde hat, die es zu schützen gilt."

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte wurde am 10. Dezember 1948 von der UN-Vollversammlung in Paris verabschiedet. Das Dokument ist völkerrechtlich nicht verbindlich, setzte aber international Normen für unveräußerliche Grundrechte und Freiheiten. Dazu gehören das Recht auf Leben, auf Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie der Schutz vor Folter, willkürlicher Haft und Diskriminierung.