Gericht: Finanzierung freier Schulen in Sachsen ist verfassungswidrig

Gericht: Finanzierung freier Schulen in Sachsen ist verfassungswidrig
Im Streit um die Kürzungen bei der Finanzierung freier Schulen in Sachsen hat der Verfassungsgerichtshof des Freistaats mehrere Regelungen für verfassungswidrig erklärt. Die Zuschüsse waren von 90 auf 80 Prozent gesenkt worden - auch für freie evangelische Schulen. Die Kirchen begrüßten das Urteil.

Die 2010 von der Regierung beschlossenen Einschnitte würden gegen das Gleichbehandlungsgebot und die Privatschulfreiheit verstoßen, urteilten die Richter am Freitag in Leipzig. Der Staat sei dazu verpflichtet, den Pluralismus im Schulwesen zu gewährleisten, in dem die öffentliche Finanzierung so gestaltet wird, dass Neugründungen privater Schulen möglich gemacht werden. 

Dies gelte vor allem für die Wartefrist bis zum Einsetzen der öffentlichen Förderung, zum Schulgeldersatz und zu den Mindestschülerzahlen. Geklagt hatten die Oppositionsparteien im Landtag, Linke, SPD und Grüne. Die Antragsteller kritisierten insbesondere die Streichung der Schulgeldzuschüsse für Kinder aus einkommensschwachen Familien sowie die staatliche Förderung von freien Schulen erst nach vier Jahren statt wie früher nach drei Jahren.

Landesbischof Bohl erleichtert

Die Zuschüsse waren von 90 auf 80 Prozent gesenkt worden. Neu zu gründende freie Schulen sollten außerdem die selben Mindestschülerzahlen wie öffentliche Schulen vorweisen. In einem transparenten Verfahren müsse der Gesetzgeber nun einschätzen, welche Leistungen mindestens erforderlich seien, erklärten die Richter. Freie Schulen dürften nicht wegen ihrer Andersartigkeit benachteiligt werden. Die Ersatzschulfinanzierung soll bis zum 31. Dezember 2015 neu geregelt werden, hieß es.

Die Kirchen begrüßten das Urteil. Der sächsische Landesbischof Jochen Bohl zeigte sich erleichtert. "In den letzten Jahren haben die freien evangelischen Schulen es wahrhaftig nicht leicht gehabt", sagte er am Freitag in Dresden. Das Gericht habe nun die Kritik an den sächsischen Regelungen bestätigt. Der Bischof des katholischen Bistums Dresden-Meißen, Heiner Koch, sprach von einem "wegweisenden Moment des demokratischen Rechtstaats in Sachsen".

Die Zahl der Schulen in freier Trägerschaft stieg in Sachsen von 388 im Schuljahr 2010/2011 auf 397 im Schuljahr 2013/2014. Die Zuschüsse an freie Schulträger nahmen von rund 199 Millionen Euro im Jahr 2010 auf 216,6 Millionen Euro im Jahr 2012 zu. In diesem Jahr finanziert der Freistaat Sachsen die freien Schulen voraussichtlich mit rund 225 Millionen Euro.