Funkzellenabfrage: Göring-Eckardt zieht vor Bundesverfassungsgericht

Funkzellenabfrage: Göring-Eckardt zieht vor Bundesverfassungsgericht
Die umstrittene Massenabfrage von Handydaten durch die sächsische Polizei während einer Anti-Nazi-Demonstration im Februar 2011 in Dresden landet vor dem Bundesverfassungsgericht.

Die Spitzenkandidatin von Bündnis 90/Die Grünen, Katrin Göring-Eckardt, hat am Mittwoch bei dem Karlsruher Gericht Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Funkzellenabfrage eingelegt, wie die sächsische Grünen-Fraktion am Mittwoch in Dresden mitteilte.

Eine Millionen Datensätze von Handybesitzern ausgewertet

Vertreten wird die Bundestagsvizepräsidentin durch den sächsischen Grünen-Landtagsabgeordneten und Rechtsanwalt Johannes Lidchi. Im Mai 2012 hatte das Amtsgericht Dresden die Beschwerde von Katrin Göring-Eckardt als unbegründet zurückgewiesen. Daraufhin legte sie beim Landgericht Dresden Beschwerde gegen die Ausforschung ihrer Verbindungsdaten ein. Diese war Anfang August ebenfalls zurückgewiesen worden.

Die sächsischen Sicherheitsbehörden sollen knapp eine Million Datensätze von Handybesitzern ausgewertet haben, die am 18. und 19. Februar 2011 vor und während der Demonstration gegen einen Neonazi-Aufmarsch in der Dresdner Innenstadt ihr Handy benutzt hatten. Die massenhafte Abfrage der Handydaten hatte bundesweit heftige Kritik ausgelöst.