Friedrich kündigt Sanktionen gegen Armutseinwanderer an

Friedrich kündigt Sanktionen gegen Armutseinwanderer an
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) will härter gegen Armutseinwanderer aus anderen EU-Ländern vorgehen. "Wir werden unsere nationale Gesetzgebung so ausrichten", sagte Friedrich am Freitag bei einem EU-Innenministertreffen in Luxemburg.

Es gehe etwa darum, Personen auszuweisen, die in Deutschland illegal tätig seien. Für sie müsse es zeitlich begrenzte Wiedereinreisesperren geben, "damit sie am nächsten Tag nicht wiederkommen können."

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Friedrich hat vor allem Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien im Blick. Der Minister hob hervor, dass schärfere Maßnahmen möglich seien, nachdem die EU-Kommission kürzlich klargestellt habe, dass Einreisen zum Zwecke eines Betrugs sanktioniert werden dürften. "Damit ist schon einmal eine wichtige Rechtsfrage geklärt."

Im Vorfeld des Ministertreffens hatte Friedrich gemeinsam mit seinen Ministerkollegen aus Großbritannien, den Niederlanden und Österreich einen Brief nach Brüssel gesandt. Darin hatten die Politiker über "beträchtliche Kosten" durch mittellose Einwanderer aus anderen EU-Ländern geklagt.

Die EU-Kommission und die irische EU-Präsidentschaft erklärten während der Gespräche, sie seien offen dafür, das Problem auf EU-Ebene zu besprechen. Der irische Justizminister Alan Shatter bekräftigte allerdings, dass mehr Zahlen und Daten über das Phänomen wünschenswert seien: "Eine Reihe von EU-Regierungen hat darum gebeten." Bisher hat die Bundesregierung in Brüssel keine Zahlen vorgelegt. Bis Ende des Jahres will die EU auf der Grundlage von Fakten einen Bericht über mögliche weitere Maßnahmen und die Auslegung des einschlägigen EU-Rechts erarbeiten.

Dieselben Standards in ganz Europa

Die 27 EU-Innenminister verabschiedeten in Luxemburg auch das Gemeinsame Europäische Asyl-System. Im Kern geht es darum, dass Asylbewerber künftig überall in Europa dieselben Schutzstandards vorfinden. Das betrifft etwa die Länge der Asylverfahren, die finanzielle Unterstützung für die Migranten oder die Chance auf eine Anerkennung als Flüchtling.

In Deutschland ändert sich vergleichsweise wenig, da in vielen Bereichen die deutschen Regelungen übernommen wurden. Zu den Neuerungen für die Bundesrepublik gehört etwa, dass Asylbewerber sich nach neun Monaten eine Arbeit suchen dürfen. Derzeit beträgt das Arbeitsverbot zwölf Monate.

Flüchtlingsorganisationen sind indessen über viele der Klauseln enttäuscht. Gegenüber dem Status quo mit sehr unterschiedlichen Schutzstandards werde sich nicht viel verbessern, meint etwa die Organisation Pro Asyl. Die EU-Kommission ist hingegen der Ansicht, dass die Standards in Europa deutlich angehoben würden.

Das Gemeinsame Europäische Asyl-System wird voraussichtlich ab dem zweiten Halbjahr 2015 zur Anwendung kommen. In der kommenden Woche soll noch das Europaparlament in Straßburg formell sein Ja geben. In den EU-Ländern waren 2012 ungefähr 330.000 Asylbewerber registriert.