Reformierte ändern Kirchenverfassung im dritten Anlauf

Reformierte ändern Kirchenverfassung im dritten Anlauf
Im dritten Anlauf hat die Evangelisch-reformierte Kirche ihre Verfassung geändert.

Einstimmig beschloss die in Emden tagende Synode am Freitag mit einer Enthaltung, dass künftige Kirchenpräsidenten in den Ruhestand treten, wenn sie die gesetzliche Altersgrenze erreicht haben. Sie liegt derzeit bei 67 Jahren. Bislang galt die Regelung, dass die leitenden Theologen mit 65 Jahren zwingend ihr Amt abgeben müssen.

Der amtierende Kirchenpräsident Jann Schmidt hatte an die Synodalen appelliert, der Verfassungsänderung zuzustimmen. Sein noch zu wählender Nachfolger wird das Amt vermutlich zum 1. November antreten. "Vor der Anstellung müssen wir Klarheit schaffen."

Regelung tritt am 1. November in Kraft

Zwei Kandidaten bewerben sich um das Amt des Kirchenpräsidenten: Oberkirchenrat Martin Heimbucher aus Hannover und Oberkirchenrat Werner Weinholt aus Berlin. Schmidts Nachfolger soll am 21. Juni bei einer Sondersitzung der Gesamtsynode in Emden gewählt werden.

Zweimal hatten die Delegierten im vergangenen Jahr verhindert, dass die Ruhestandsregelung für den Kirchenpräsidenten an die gesetzliche Regelung angepasst wird. Für die anderen kirchlichen Mitarbeiter, auch die Pastoren, gelten die gesetzlichen Rentenregelungen. Sie müssen bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten.

Weil die Verfassungsänderung erst am 1. November in Kraft tritt, ist Schmidt nicht mehr betroffen. Er muss spätestens an seinem 65. Geburtstag am 24. Oktober 2013 in den Ruhestand gehen.