Beckstein: Das Kruzifix im NSU-Prozess soll hängen bleiben

Beckstein: Das Kruzifix im NSU-Prozess soll hängen bleiben
Das Kruzifix im Gerichtssaal des Münchner NSU-Prozesses sollte nach Ansicht des CSU-Politikers Günther Beckstein nicht entfernt werden. Er sehe keine Notwendigkeit, der Forderung eines türkischen Politikers nachzukommen, das Kreuz im Verhandlungssaal abzunehmen, sagte Beckstein am Mittwoch dem Evangelischen Pressedienst (epd).

"Das Kreuz sollte hängen bleiben", betonte der frühere bayerische Ministerpräsident und langjährige Innenminister. Eine Bedrohung für Nichtchristen durch das Kreuz sei für ihn nicht erkennbar. Der türkische Prozessbeobachter und Parlamentsabgeordnete der Oppositionspartei CHP, Mahmut Tanal, hatte sich über das Kruzifix im Gericht empört. "Religiöse Symbole haben in einem Rechtsstaat nichts zu suchen. Das Kreuz ist eine Bedrohung für Nichtchristen", zitierte ihn die "Bild"-Zeitung (Mittwochausgabe). Vom Gericht verlangte Tanal, das Kreuz zu entfernen.

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Dafür zeigte Beckstein wenig Verständnis. "Deutschland hat eine christliche Prägung, während in der Türkei die muslimische Tradition wichtig ist", sagte er und fügte hinzu, die NSU-Mordopfer hätten alle in Deutschland gelebt. Bei der Verhandlung gelte deutsches Recht. In einem christlich geprägten Land wie Deutschland sei es wichtig, deutlich zu machen, dass Gott über dem Menschen stehe, sagte Beckstein, der auch Vize-Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist.

Der Sprecher der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Matthias Kopp, stellte sich ebenfalls hinter die Entscheidung des Münchner Oberlandesgerichts für das Kruzifix: "Das Kreuz gehört dahin, wo es hängt: in den Gerichtssaal", sagte Kopp.

Auch der CDU-Politiker Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion, sieht keinen Grund, das Kreuz abzunehmen: "Es symbolisiert Nächstenliebe und Toleranz und ist Ausdruck unserer christlich-abendländischen Wurzeln. Es ist gut und richtig, auch im Gericht daran erinnert zu werden." Der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer sagte der "Bild"-Zeitung: "Es gilt die deutsche Rechtsordnung. Das Kreuz bleibt."

Unklare Rechtslage beim Kruzifix im Gerichtssaal

Das Aufhängen von Kreuzen in deutschen Gerichten ist nicht einheitlich geregelt. Es sorgte in der Vergangenheit immer wieder für Streit. In Nordrhein-Westfalen führte die Entscheidung der Justiz, nach dem Umzug in das neue Düsseldorfer Amts- und Landgericht im März 2010 auf Kreuze zu verzichten, zu Protesten der Kirchen. Nach Gesprächen kam man überein, dass zwar in den Sitzungssälen keine Kreuze mehr aufgehängt werden, allerdings an einem anderen Ort im Gerichtsgebäude ein Kreuz angebracht wird. Das Landgericht Saarbrücken urteilte 2001, das christliche Symbol müsse entfernt werden, wenn ein Betroffener damit sein Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit verletzt sieht.

In dem am Montag eröffneten Prozess in München sind Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer der Terrorzelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) angeklagt. Die Terrorgruppe soll insgesamt zehn Menschen ermordet haben. Die Mehrzahl der Opfer waren Muslime, zahlreiche Angehörige treten in dem Prozess als Nebenkläger auf.