Bundesarbeitsgericht entscheidet über Kündigung nach Kirchenaustritt

Foto: dpa/Michael Reichel
Bundesarbeitsgericht entscheidet über Kündigung nach Kirchenaustritt
Das Bundesarbeitsgericht entscheidet am heutigen Donnerstag, ob die katholische Caritas einem Sozialarbeiter wegen dessen Kirchenaustritts aus Gewissensgründen fristlos kündigen durfte.

Die Erfurter Richter müssen prüfen, ob das kirchliche Selbstbestimmungsrecht oder die Glaubens- und Gewissensfreiheit des Arbeitnehmers höher zu bewerten sind.

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Hintergrund des Rechtsstreits ist der Kirchenaustritt des bei der Caritas beschäftigten Sozialarbeiters. Wegen der zahlreichen Kindesmissbrauchsfälle in katholischen Einrichtungen sowie wegen der Vorgänge um die erzkonservative Pius-Bruderschaft wollte der Kirchenangestellte aus Gewissensgründen nicht mehr der katholischen Kirche angehören.

Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hatte die Kündigung für wirksam erklärt. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts wird für den Nachmittag erwartet.