Berliner Gericht lehnt Schulbefreiung für Welthumanistentag ab

Berliner Gericht lehnt Schulbefreiung für Welthumanistentag ab
Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Mittwoch die Klage einer Mutter abgewiesen, die für ihren Sohn eine Unterrichtsbefreiung am Welthumanistentag eingefordert hatte.

Die Anhängerin der humanistischen Weltanschauung wollte eine Gleichstellung von nicht-religiösen und religiösen Feiertagen erreichen. Bislang haben nach Berliner Schulgesetz nur konfessionsgebundene Schüler das Recht, bestimmte zusätzliche schulfreie Feiertage in Anspruch zu nehmen. Die Klägerin hatte auch die Korrektur eines Schulzeugnisses ihres Sohnes von 2010/2011 verlangt, weil dort für den Welthumanistentag (21. Juni) ein unentschuldigter Fehltag verzeichnet worden war. Gegen das Urteil ist Berufung zulässig. (AZ: VG3K1020.11)

Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) bedauerte die Entscheidung des Gerichts, sie sei aber formaljuristisch nachvollziehbar, hieß es in einer Pressemitteilung des Berlin-Brandenburger Landesverbandes. Der Vorsitzende Richter Uwe Wegener hatte in der mündlichen Verhandlung darauf verwiesen, dass es kein "Selbsthilferecht" für Eltern gebe und im konkreten Fall die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung der Schulbefreiung nicht ausgeschöpft wurden. Zudem könne das Gericht die Aufnahme des Welthumanistentages in die sogenannte Ausführungsvorschrift Schulpflicht (AV Schulpflicht), die die Befreiung vom Unterricht aus religiösen Gründen regelt, nicht anweisen. Es handele sich dabei nur um eine interne Verwaltungsvorschrift der Schulverwaltung. 

Fehlen von gesellschaftlicher Relevanz

Wegen seines Fernbleibens am Welthumanistentag 2011 war dem heute 13-jährigen Sohn der Klägerin auf dem Zeugnis ein unentschuldigter Fehltag vermerkt worden, obwohl seine Mutter zuvor bei Klassenlehrerin und Schulleitung um Befreiung gebeten hatte. Die Mutter, die Mitglied des Humanistischen Verbandes Deutschland ist, sieht darin eine Diskriminierung der humanistischen Weltanschauung gegenüber den Religionen.

Während konfessionell gebundene Schüler an ihren jeweiligen Feiertagen selbstverständlich frei nehmen dürfen, gelte ihr Sohn als Schulschwänzer, erklärte Beate T. in der Verhandlung: "Das ist für meinen Sohn ausgesprochen unangenehm. Deshalb will ich ein korrigiertes Zeugnis." Ihr Anwalt Thomas Heinrichs verwies zudem auf die große Anzahl potenziell betroffener Schüler in der Hauptstadt. Derzeit besuchten rund 53.800 Kinder und Jugendliche den vom HVD angebotenen freiwilligen Lebenskundeunterricht.

Die beiden großen Kirchen in Berlin sprachen sich gegen die Einführung eines schulfreien Feiertags für Anhänger der humanistischen Weltanschauung aus. Der evangelische Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann sagte, der Humanistische Verband stelle selbst in der Hauptstadt mit rund 5.000 Mitgliedern nur eine Randgruppe dar. Dem als "Feiertag" ausgerufenen Welthumanistentag fehle es an gesellschaftlicher Relevanz, sagte der Chefjurist der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz.