Tunesier darf nach fast 30 Jahren in Deutschland ausgewiesen werden

Tunesier darf nach fast 30 Jahren in Deutschland ausgewiesen werden
Ein 1984 in Deutschland geborener Tunesier darf ausgewiesen werden, obwohl er sein ganzes Leben in der Bundesrepublik verbracht hat. Das Gericht sah aufgrund der Straftaten des Mannes Ausweisung statt Gefängnis als sinnvoll an.

Das Mainzer Verwaltungsgericht bestätigte eine entsprechende Entscheidung der Stadt Worms, die mit den schweren Straftaten des Mannes begründet worden war (AZ: 4 L 1713/12.MZ). Der alkohol- und drogenkranke Mann war mehrfach zu Haftstrafen verurteilt worden, unter anderem wegen Erpressung, Falschgelddelikten und Unfallflucht, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

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Während eines Therapieurlaubs hatte er zwei bewaffnete Überfälle auf Tankstellen verübt, für die er zurzeit eine mehr als fünfjährige Haftstrafe absitzt.

Der Tunesier hatte seine Klage gegen die Ausweisung mit seiner Verwurzelung in Deutschland und fehlenden Arabischkenntnissen begründet. Die Mainzer Richter urteilten hingegen, wegen der großen Rückfallgefahr sei die Behördenentscheidung trotz des langjährigen rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland angemessen. Im konkreten Fall gebe es "keinerlei Anhaltspunkte für eine Besserung" des Klägers.