Kirche und Gewerkschaften wollen Annäherung beim Arbeitsrecht

Kirche und Gewerkschaften wollen Annäherung beim Arbeitsrecht
Kirche und Gewerkschaften wollen beim kirchlichen Arbeitsrecht aufeinander zugehen. "Im Interesse der Beschäftigten müssen wir tragfähige Lösungen für beide Seiten finden", sagte der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), Michael Sommer, dem Magazin "Der Kirchentag".

Sommer bezog sich dabei auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zur Lockerung des kirchlichen Streikverbots. Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, sagte dem Kirchentags-Magazin: "Ich habe großes Interesse daran, dass es einen versöhnlichen Weg gibt."

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Das Bundesarbeitsgericht hatte im vergangenen November entschieden, dass kirchlich Beschäftigten das Streiken nicht generell verboten werden darf. Die christlichen Kirchen sowie die Einrichtungen von Caritas und Diakonie haben zwar das Recht, die Arbeitsverhältnisse mit ihren bundesweit rund 1,3 Millionen Beschäftigten nach einem eigenen Verfahren zu regeln. Streiks seien aber unter bestimmten Voraussetzungen zuzulassen, urteilten die höchsten deutschen Arbeitsrichter und gaben damit in zwei Streitfällen den Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund recht. Den Gang zum Bundesverfassungsgericht lehnte die EKD nach dem Urteil ab.

Sommer sagte, er sei froh, dass es bereits gelungen sei, die Zusammenarbeit von Kirche und Gewerkschaften zu verbessern. "Nicht im Sinne eines billigen Schulterschlusses, sondern im Vertrauen darauf, dass wir uns einig sind über Grundwerte, wie wir Menschen und Gesellschaft sehen." Schneider unterstrich sein persönliches Vertrauen zu Sommer. Vertrauensvolle Zusammenarbeit dürfe aber nicht allein von wenigen einzelnen Personen abhängen. "Das wird eine permanente Baustelle bleiben", sagte der EKD-Ratschef.