Hessen: Tanzverbot an Karfreitag bekräftigt

Hessen: Tanzverbot an Karfreitag bekräftigt
Eine Behörde in Hessen hat das Tanzverbot an Karfreitag bekräftigt. Das Gießener Regierungspräsidium habe die fünf Landräte und drei Oberbürgermeister auf die Einhaltung dieses Verbots hingewiesen, sagte Sprecherin Gabriele Fischer am Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Im vergangenen Jahr hatte es in deutschen Städten Demonstrationen gegen das gesetzlich vorgeschriebene Tanzverbot gegeben. Am Karfreitag bleiben Konzerthallen, Kinos und Diskotheken vielerorts geschlossen. So regeln es die Bundesländer in ihren Feiertagsgesetzen. Karfreitag ist der Todestag Jesu.

Im vergangenen Jahr hatte die Gießener Piratenpartei zu einer Tanzdemonstration am Karfreitag aufgerufen. Die Stadt Gießen wollte die Demonstration zunächst unter Auflagen erlauben, woraufhin das Gießener Regierungspräsidium als Aufsichtsbehörde einschritt und die Veranstaltung verbot. Einen Eilantrag der Piraten gegen diese Verbotsverfügung lehnte das Gießener Verwaltungsgericht ab.