Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Altenpflege-Ausbildung

Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Altenpflege-Ausbildung
Der Bundestag hat am Donnerstagabend einstimmig ein Gesetz zur Förderung der Aus- und Weiterbildung von Altenpflegern verabschiedet.

Das Gesetz der schwarz-gelben Koalition sieht vor, die Ausbildungsanstrengungen bis 2015 zu verstärken. Jedes Jahr sollen zehn Prozent mehr Altenpflegerinnen und -pfleger ausgebildet und 4.000 Pflegehelferinnen und -helfer zu Fachkräften fortgebildet werden.

Der Bund hatte sich im Dezember mit den Wohlfahrts- und Fachverbänden in der Altenpflege auf einen Ausbildungspakt verständigt. Bestandteil ist, dass das dritte Ausbildungsjahr wegfallen kann, wenn jemand genügend Vorkenntnisse mitbringt. Das dritte Jahr einer Umschulung soll bis 2015 wieder von den Arbeitsagenturen finanziert werden. Die Finanzierung war Ende 2010 ausgelaufen.

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums wächst der Personalbedarf in der Altenpflege rapide, da die Zahl der Pflegebedürftigen, die Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung haben, bis 2030 um 40 Prozent auf dann 3,4 Millionen Menschen steigen wird. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kommen heute auf 100 offene Stellen in der Altenpflege nur noch 37 arbeitslos gemeldete Fachkräfte.