Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Neonazi-Demo

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Neonazi-Demo
Die für Samstag geplante Neonazi-Demonstration in Dortmund bleibt verboten. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte am Freitag das Verbot.

Die Veranstalter der Versammlungen gehörten zu den vom Düsseldorfer Innenministerium verbotenen rechtsextremen Organisationen, erklärte das Gericht in Karlsruhe. Das höchste deutsche Gericht wies damit einen Eilantrag ab. Damit sei das Verbot wasserdicht, sagte eine Sprecherin der Stadt dem Evangelischen Pressedienst (epd).

Es sei damit zu rechnen, dass die Veranstaltungen der Neonazis in der gleichen Form von den gleichen Verantwortlichen durchgeführt würden, deren Verein mittlerweile verboten seien, führte das Gericht zur Begründung aus. Einer der Anmelder der Demonstration war Führungsmitglied der in der vergangenen Woche vom NRW-Innenminister verbotenen rechtsextremen Organisation "Nationaler Widerstand Dortmund".

Zuvor hatten das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster und das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen das Verbot durch das Polizeipräsidium Dortmund bestätigt. Vertreter von Politik, Kirchen, Gewerkschaften und Borussia Dortmund laden für Samstag zu einem Friedensfest in Dortmund ein. Trotz des Verbots wollten Stadt und Bürger zeigen, dass Dortmund eine Stadt der Vielfalt, Toleranz und Demokratie sei, hieß es.