Firmen wehren sich gegen neue Rundfunkgebühren

Firmen wehren sich gegen neue Rundfunkgebühren
Viele deutsche Firmen rechnen mit deutlich höheren Beiträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und wehren sich. Besonders die "Einbeziehung von KfZ in die Beitragspflicht sowie der Betriebsstättenansatz" führten zu zusätzlichen Einnahmen aus Wirtschaftsunternehmen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben der "Welt am Sonntag". Für den Fall von zusätzlichen Belastungen forderte er eine schnelle Korrektur der Rundfunkbeiträge seitens der Bundesländer.

Der Präsident des Deutschen Speditions- und Logistikverbandes, Martin Krage, sagte: "Beim Geld Eintreiben sitzen ARD und ZDF immer in der ersten Reihe. Die Intransparenz, mit der öffentlich-rechtliche Sendeanstalten das Geld der Gebührenzahler ausgeben, ist unerträglich. Nach der Gebührenumstellung müssen wir zwei Drittel mehr bezahlen."

Der Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Jürgen Benad, stellte die Beitragspflicht der Unternehmen grundsätzlich infrage: "Wenn alle Mitarbeiter bereits privat Rundfunkbeitrag leisten, warum müssen dann die Unternehmen noch einmal abhängig von der Zahl der Mitarbeiter zahlen?"

Lammert: "Finanzierung von Traumgehältern"

Zuvor hatte bereits Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) die öffentlich-rechtlichen Sender scharf angegriffen. Mit den erstaunlichen Summen, die der öffentliche Rundfunk etwa für Sportrechte zahle, würden ebenso erstaunliche Gehälter im Sportbetrieb ermöglicht. "Im Ergebnis trägt der Gebührenzahler zur Finanzierung von Traumgehältern bei", sagte Lammert der "Welt" (Samstagsausgabe). Das müsse sich dringend ändern. Nach seinem Eindruck werde die von den Ländern in Aussicht gestellte Nachbesserung der Gebührenregelung früher notwendig als erwartet.

Am 1. Januar wurde die bisherige Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag umgestellt, der nicht mehr davon abhängig ist, ob der Einzelne ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält. Die monatliche Höhe der Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ist im Vergleich zur vorherigen Fernsehgerätegebühr mit 17,98 Euro gleich geblieben.

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Im privaten Bereich wird pro Wohnung ein Rundfunkbeitrag eingezogen. Für Betriebsstätten sind je nach Zahl der Beschäftigten gestaffelte Gebühren fällig: In der niedrigsten Kategorie, wenn neben dem Inhaber bis zu acht Personen beschäftigt sind, muss ein Drittel des Beitrags gezahlt werden. Am anderen Ende der Skala zahlen Betriebsstätten mit mehr als 20.000 Beschäftigten 180 Rundfunkbeiträge.

Nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) wird die Wirtschaft durch den neuen Rundfunkbeitrag insgesamt voraussichtlich weniger belastet als durch die bisherige Gebühr. Demnach fällt für etwa 70 Prozent aller Betriebe nur ein Drittel-Beitrag pro Monat an.