Integrationsbeauftragte: Arbeitsmarkt schneller für Flüchtlinge öffnen

Integrationsbeauftragte: Arbeitsmarkt schneller für Flüchtlinge öffnen
Die Ausländer- und Integrationsbeauftragten der Länder fordern Regelungen für einen schnelleren Berufseinstieg von Flüchtlingen in Deutschland. In einer gemeinsamen Resolution hätten sie sich dafür ausgesprochen, Ausländern und insbesondere Asylsuchenden bereits nach sechs Monaten den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen, teilte Sachsen-Anhalts Sozialministerium am Dienstag im Anschluss an die Jahrestagung der Integrationsbeauftragten in Magdeburg mit.

Zudem sollten den Betroffenen von Beginn an Deutschkurse angeboten werden.

Sachsen-Anhalts Integrationsbeauftragte Susi Möbbeck betonte, Flüchtlinge und Gesellschaft würden von Sprachkursen und einem frühen Arbeitsmarktzugang gleichermaßen profitieren. Asylbewerber dürfen bislang gar keine Arbeit aufnehmen, geduldete Flüchtlinge müssen auf eine Erlaubnis mindestens ein Jahr warten.

Bei dem zweitägigen Treffen wurde nach Angaben des Magdeburger Sozialministeriums auch gemeinsam mit der Integrationsbeauftragten des Bundes, Maria Böhmer (CDU), für eine zügige Verabschiedung und Umsetzung von Gesetzen zur verbesserten Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse geworben. Die Länderbeauftragten forderten außerdem, das Asylbewerberleistungsgesetz abzuschaffen und Empfangsberechtigten eine Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch zu ermöglichen.

Ferner sei die Absicht des Bundesinnenministeriums zurückgewiesen worden, die Visafreiheit für Serbien und Mazedonien abzuschaffen und diese Staaten zu sicheren Herkunftsländern zu erklären, heißt es weiter. Die meisten Asylbewerber aus diesen Ländern seien Angehörige der Roma-Minderheit. Die Erklärung zu sicheren Herkunftsländern verhindere eine Einzelfallprüfung der Asylanträge und bagatellisiere den strukturellen Rassismus, dem Roma in Serbien und Mazedonien aber auch in anderen europäischen Ländern ausgesetzt sind.

An der Konferenz nahmen den Angaben zufolge Vertreter aller Bundesländer teil. An der Verabschiedung der Resolutionen hätten sich die Beauftragten aus acht Ländern beteiligt, die anderen Delegierten seien zu einem Votum nicht befugt gewesen.