Bundesgerichtshof erlaubt Stammzell-Patente mit Einschränkungen

Bundesgerichtshof erlaubt Stammzell-Patente mit Einschränkungen
Patente auf embryonale Stammzellen sind nach einem Urteil des Bundesgerichthofs in Karlsruhe nur unter engen Voraussetzungen zulässig.

Nicht patentiert werden dürfen danach Verfahren, bei denen der Embryo zerstört werden muss, um menschliche embryonale Stammzellen zu gewinnen. Können diese jedoch ohne die Zerstörung von Embryonen gewonnen werden, sei dies nicht von einer Patentierung ausgeschlossen, entschied der 10. Zivilsenat des Bundesgerichthofs am Dienstag in Karlsruhe.

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In dem seit acht Jahren andauernden Rechtsstreit ging es um ein Patent des Bonner Stammzellforschers Oliver Brüstle, der sich mit neuen Therapieformen beschäftigt, um Leiden wie Parkinson und Alzheimer zu bekämpfen. Das Patent bezieht sich auf sogenannte Vorläuferzellen, die sich aus Stammzellen menschlicher Embryos gewinnen lassen. Der Forscher wollte in seinem Patentantrag von 1997 sowohl die Zellen als auch das Herstellungsverfahren schützen lassen. Dagegen hatte die Umweltschutzorganisation Greenpeace geklagt, die Patente auf Pflanzen, Tiere sowie menschliche Gene und Zellen ablehnt, weil sie eine Kommerzialisierung von Lebensgrundlagen befürchtet.

Die Richter entschieden, dass das Patent Brüstles in der erteilten Fassung keinen Bestand hat. In eingeschränkter Fassung sei der Antrag allerdings nicht von der Patentierung ausgeschlossen, sofern dem Verfahren keine Zerstörung von Embryonen vorangehe. Damit setzte das Karlsruher Gericht ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom Oktober 2011 um, wonach eine Patentierung ausgeschlossen ist, wenn dazu Embryonen zerstört werden.

Stammzellen sind keine Embryonen

Der Vorsitzende Richter, Peter Meier-Beck, stellte bei der Urteilsverkündung klar, dass menschliche embryonale Stammzellen nicht als Embryonen anzusehen sind. "Stammzellen weisen nicht die Fähigkeit auf, den Prozess der Entwicklung eines Menschen in Gang zu setzen", sagte Meier-Beck. Damit widersprach das Gericht der Auffassung von Greenpeace, wonach ein Patentierungsverbot schon dann bestehen sollte, wenn menschliche Embryonen als Ausgangsmaterial verwendet würden.

Greenpeace-Anwalt Volkert Vorwerk bezeichnete das Urteil trotzdem als vollen Erfolg für die Umweltschutzorganisation: "Wir haben unser Ziel erreicht, dass klar definiert wird, was erlaubt und was nicht erlaubt ist." Um embryonale Stammzellen zu gewinnen, dürften keine menschlichen Embryonen zerstört werden.

Das Urteil habe Unklarheiten für Wissenschaftler beseitigt, sagte Stammzellforscher Brüstle. Er könne "unter Einschränkungen sinnvoll weiter forschen". Es gebe eine Reihe von alternativen Methoden zur Stammzellgewinnung, bei denen keine Embryonen zerstört werden müssten. Das Patent, das eingeschränkt weiterbestehe, habe nur noch eine Laufzeit von vier Jahren.