Ehrenamtliche können auf weitere Steuervorteile hoffen

Ehrenamtliche können auf weitere Steuervorteile hoffen
Ehrenamtliche sollen im Steuerrecht bessergestellt werden. Wie die in Düsseldorf erscheinende "Wirtschaftswoche" am Samstag vorab berichtete, plant die Regierungskoalition einen entsprechenden Gesetzentwurf.

Dem Bericht zufolge soll die Übungsleiterpauschale von 2.100 Euro im Jahr auf 2.400 Euro steigen. Sie gilt für gemeinnützige, mildtätige sowie kirchliche nebenberufliche Tätigkeiten, also beispielsweise für Trainer in Sportvereinen. Die Ehrenamtspauschale, die alle anderen Ehrenämter betrifft, solle von 500 auf 600 Euro angehoben werden. Zudem plane das Finanzministerium, dass die Vereinsvorstände, die unter die Ehrenamtspauschale fallen, bei Steuerschulden des Vereins nicht mehr persönlich und unbeschränkt haften müssen.

Die Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, Birgit Reinemund (FDP) erhoffe sich von dem Gesetz "einen neuen Schub für die vielen tausend ehrenamtlich tätigen Bürger".  Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) stehe hinter dem Gesetz. Die Steuerausfälle seien irrelevant. Das Gesetz solle bis Jahresende in Kraft treten.