Urteil gegen Pfarrer wegen Kinderpornografie rechtskräftig

Urteil gegen Pfarrer wegen Kinderpornografie rechtskräftig
Im Fall des wegen Kinderpornografie verurteilten katholischen Pfarrers aus dem Siegerland ist das Urteil jetzt rechtskräftig.

Weder der Angeklagte noch die Staatsanwaltschaft hatten bis zum Fristende von der Möglichkeit der Revision oder Berufung Gebrauch gemacht, wie das Landgericht Siegen am Donnerstag mitteilte.  Wegen der Verbreitung und des Besitzes von Kinderpornografie ist der vom Dienst suspendierte Pfarrer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 4.000 Euro zahlen (AZ: 401 Ds 26 Js 167/11 - 443/12).

Der heute 55-Jährige hatte in den Jahren 2006 bis 2008 im Internet mit Chatpartnern kinderpornographische Bilder getauscht. Bei einer Hausdurchsuchung im vergangenen Jahr fand die Polizei zudem rund 800 Dateien mit kinderpornografischen Inhalten auf den Festplatten des Angeklagten, wie der Richter Niels Faßbender dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Das Erzbistum Paderborn hatte den Pfarrer daraufhin sofort von seinem Dienst suspendiert.

In der Verhandlung vor einer Woche hatte der Angeklagte die Taten in vollem Umfang eingeräumt. Bei dem Strafmaß habe das Gericht berücksichtigt, dass der Angeklagte geständig gewesen sei und seine Taten ernsthaft bereue. Der seit Bekanntwerden der Vorwürfe suspendierte Pfarrer habe keinen Predigtauftrag, sagte ein Pressesprecher des Erzbistums Paderborn dem epd. Über die weitere Zukunft des katholischen Geistlichen werde nun ein kirchenrechtliches Untersuchungsverfahren entscheiden.