"Wir Behinderte sind verdammt noch mal alle Menschen"

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"Wir Behinderte sind verdammt noch mal alle Menschen"
Menschen mit Down-Syndrom fühlen sich durch den neuen Bluttest diskriminiert
Seit gut drei Jahren gilt das deutsche Gendiagnostik-Gesetz, das auf Grund immer neuer pränataler Untersuchungsmöglichkeiten den Schutz des noch ungeborenen Lebens garantieren soll. Doch nun kommt von der Konstanzer Firma LifeCodexx ein vorgeburtliche Bluttest auf den Markt, der werdenden Müttern Gewissheit geben soll, ob ihr Kind an Trisomie 2, also dem sogenannten Down-Syndrom leiden wird oder nicht. Das aber sei widerrechtlich, sagt nun unter anderem der Bundesbehindertenbeauftragte Hubert Hüppe, der darüber extra ein Rechtsgutachten hat erstellen lassen.

Sebastian Urbanski ist Stamm-Schauspieler im Berliner Theater RambaZamba, er ist auch gefragt in Film- und Fernsehproduktionen. Unter anderem ist er die deutsche Synchron-Stimme in Pablo Pinedas Kinostreifen "Me too". Sebastian Urbanski hat das so genannte Down-Syndrom Trisomie 21. Doch wenn jetzt das neue vorgeburtliche Diagnosemittel "PraenaTest" auf den deutschen Markt kommt, wird es solche Schauspieler wie Urbanski in Zukunft vielleicht nicht mehr geben. "Ich finde, dass dieser Test verboten sein sollte, weil wir Behinderte auch Menschen sind. Ich finde, dass diese Sortierung bei der Vorgeburt nicht in Ordnung ist", empört sich Urbanski.

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Denn schon im Mutterleib könnten mit dem neuen Test zwischen Empfängnis und der 12. Schwangerschaftswoche vermeintlich später behinderte Kinder erkannt und getötet werden. Die Anwendung des Bluttests widerspreche damit nicht unbedingt dem Abtreibungsparagraphen 218, meint Klaus Ferdinand Gärditz von der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, der zu dem neuen Diagnoseprodukt ein Rechtsgutachten vorgelegt hat. Aber "PraenaTest" widerspreche Art. 3,2 des deutschen Grundgesetzes, da damit die Gesundheit Dritter, nämlich der noch Ungeborenen gefährdet werde. Zudem stehe es § 15 Abs. 1 des Gendiagnostik-Gesetzes entgegen. Denn die dort zugelassenen vorgeburtlichen Untersuchungen dienten ausschließlich medizinischen Zwecken. Da Trisomie 21 aber nicht heilbar ist, diene "PraenaTest" keinem Heilzweck und gehöre somit verboten.

"Wir sehen in dem Produkt eine Gefährdung Dritter"

Dafür dass dieser Test nun auf den Markt komme, sei auch der Staat mitverantwortlich, hat er doch die Konstanzer Firma LifeCodexx bei der Entwicklung des Diagnoseverfahrens mit so genannten KMU-Geldern für kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Nun aber sei es auch Sache der Behörden, diese neue Methode zu stoppen.

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"Der Test ist als ein Medizinprodukt angekündigt. Und das geltende Medizinprodukterecht sieht anders als das Arzneimittelrecht keine zwingende Zulassung im Sinne einer Genehmigungsentscheidung vor. Aber ein Medizinprodukt ist nur verkehrsfähig, wenn es technische Standards erfüllt. Und zu diesen technischen Standards gehört eben auch, dass dieses Produkt keine Betroffenenrechte gefährdet, auch keine Rechte Dritter. Wir sehen in dem Produkt eine Gefährdung Dritter, nämlich des ungeborenen Menschen mit Behinderung", macht Jurist Gärditz deutlich.

Zudem werde mit dem Test der Arztvorbehalt umgangen, der im Gendiagnostik-Gesetz festgeschrieben ist. Pränatale Untersuchungen wie etwa auch die Fruchtwasseruntersuchung müssen immer mit einer eingehenden ärztlichen Beratung und Aufklärung verbunden sein. Hubert Hüppe, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, befürchtet, dass Schwangere nun nach immer neuen pränatalen Diagnoseverfahren verlangen könnten. Das aber sei im Sinne und zum Schutze behinderter Menschen nicht rechtens. "Dieser Test dient der Selektion von Menschen mit Down-Syndrom. Er diskriminiert Menschen mit Behinderungen, indem er ihnen letztlich das Lebensrecht nimmt. Es ist ein weiterer Schritt zur Rasterfahndung nach Menschen mit Behinderung", warnt Hüppe.

Menschen dürfen nicht aussortiert werden

Hüppe fordert daher, dass der neue PraenaTest unter keinen Umständen von den Gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden dürfe. Der Staat sei allein schon durch das Grundgesetz dazu verpflichtet dafür zu sorgen, dass behinderte Menschen nicht routinemäßig vorgeburtlich ausgesondert werden.

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Auf schriftliche Anfrage hin teilte die kritisierte LifeCodexx AG in Konstanz lediglich mit, dass sie sich nun mit dem Gutachten befassen wolle und zu einem gegebenen Zeitpunkt dazu Stellung nehmen werde. Schauspieler Sebastian Urbanski jedenfalls wehrt sich dagegen, als behinderter Mensch seine Daseinsberechtigung abgesprochen zu bekommen. Menschen mit down-Syndrom dürften nicht aussortiert, sondern müssten als Teil einer bunten und vielfältigen Gesellschaft akzeptiert werden und bleiben.

"Das zeigt dann nur, dass wir Außenseiter bleiben. Und das wollen wir alle nicht. Wir Behinderte sind verdammt noch mal alle Menschen", sagt Urbanski.