Verfassungsrechtler: Karlsruhe wird Betreuungsgeld kippen

Verfassungsrechtler: Karlsruhe wird Betreuungsgeld kippen
Der Verfassungsrechtler Joachim Wieland hält eine Klage gegen das Betreuungsgeld vor dem Bundesverfassungsgericht für aussichtsreich.

"Die geplante Reform verstößt derart eindeutig gegen das Grundgesetz, dass sich ein Gang nach Karlsruhe fast schon zwangsläufig daraus ergibt", sagte der Professor der Verwaltungshochschule Speyer in einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Mittwochsausgabe).

Die SPD erwägt, gegen das von der schwarz-gelben Bundesregierung beschlossene Betreuungsgeld in Karlsruhe zu klagen. Wieland hatte sich bereits als Sachverständiger im Familienausschuss gegen das Betreuungsgeld ausgesprochen. "Man kann Bürgern keine Prämie dafür zahlen, dass sie eine von Steuerzahlern finanzierte öffentliche Leistung nicht in Anspruch nehmen", sagte er jetzt vor der für Freitag angesetzten Abstimmung über die Leistung im Bundestag.

Er sehe im Betreuungsgeld auch einen Verstoß gegen das Gleichstellungsgebot des Grundgesetzes. Im Scheidungsrecht sei klar erkennbar, dass die Karlsruher Richter die Aufnahme bezahlter Arbeit von Frauen verstärkt erwarten. Das Betreuungsgeld trage jedoch dazu bei, Frauen nach der Geburt ihrer Kinder von beruflicher Tätigkeit abzuhalten.