Niebels Teppich war offenbar nicht zollpflichtig

Niebels Teppich war offenbar nicht zollpflichtig
In der "Teppich-Affäre" sieht sich Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) entlastet. Der Teppich, den er vor drei Monaten in Afghanistan gekauft habe, sei "überhaupt nicht zollpflichtig", erklärte Niebel.

Afghanistan unterliege als eines der "am wenigsten entwickelten Länder" einer Sonderregelung der Europäischen Union, sagte der Minister am Donnerstag im Deutschlandradio Kultur. Danach dürfen auch Privatpersonen Gegenstände zollfrei nach Deutschland einführen.

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Niebel hatte im Mai einen in Afghanistan erworbenen Teppich mit dem Flugzeug des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes (BND) nach Deutschland transportieren lassen. Ein Fahrer nahm das Stück direkt auf dem Rollfeld in Empfang und brachte es unverzollt in die Wohnung des Ministers. Erst aufgrund von Medienrecherchen räumte Niebel den Fehler ein und beantragte eine Nachverzollung des Teppichs. Die Berliner Staatsanwaltschaft prüft Medienberichten zufolge "einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten".

Dass der Teppich zollfrei war, habe er erst am Donnerstag von seinem Anwalt erfahren, sagte Niebel. Es wäre schön gewesen, dies schon früher gewusst zu haben, sagte er mit Blick auf die Aktuelle Stunde am vergangenen Mittwoch im Bundestag. Dort hatte er sich wegen des Teppichs vor den Parlamentariern verantworten müssen. Die neue Sachlage ändere aber nichts daran, "dass ich die Verantwortung dafür trage, mich nicht selbst gekümmert zu haben", ergänzte der Minister. Darüber hinaus sei er bereit, alle Rechtspflichten zu erledigen, etwa die anfallende Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent des Kaufwertes zu zahlen.