Kontaktstelle berät binationale Partner bei Sorgerechtsstreit

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Kontaktstelle berät binationale Partner bei Sorgerechtsstreit
Verlorene Söhne und Töchter: Rund 150 Mal pro Jahr passiert es in Deutschland, dass sich ein Elternteil nach dem Scheitern einer binationalen Partnerschaft mit dem Kind in seine Heimat absetzt. Eine vom Bund finanzierte Kontaktstelle bietet Hilfe.
10.06.2012
epd
Sarah Salin

"Ich habe große Angst, dass mein Partner unser Kind einfach mitnimmt." Diese Sorge hört Svenja Gerhard häufig. Die Juristin berät beim Verband binationaler Familien und Partnerschaften in Frankfurt am Main und weiß, dass bei befürchteter Trennung oder Scheidung in fast allen binationalen Familien Ängste vor einer Kindesentführung bestehen.

"Häufig geht es um Machtfragen"

Gerhard erzählt von einem deutsch-amerikanischen Fall, bei dem der Vater den einjährigen Sohn mit in die USA nahm, bis heute dort mit ihm lebt. Die Mutter habe zuerst unter Schock gestanden. "Doch trotz dieser tiefen Verletzung konnte sie sich nach einiger Zeit überzeugen, dass ihr Mann sich wunderbar um das Kind kümmert." Durch Mediation einigte sich das Paar außergerichtlich. Die Deutsche kann ihr Kind jederzeit besuchen.

So einvernehmlich läuft es jedoch selten ab. "Häufig geht es bei diesen Konflikten um Machtfragen", erläutert Gerhard. Die Kinder würden als Druckmittel eingesetzt. Gerhard zufolge können die Probleme in der Beziehung ganz verschieden sein, doch gleich sei immer die Unfähigkeit der Paare, die Konflikte zu klären.

In arabischen Länder kompliziert

Besonders kompliziert seien Fälle, in denen Kinder in islamische Länder mitgenommen werden, sagt Gabriele Scholz, Leiterin der Zentralen Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte in Berlin. Im arabischen Raum herrsche das Verständnis vor, dass grundsätzlich der Vater über den Aufenthalt eines Kindes entscheidet. Eine solche Haltung sei schwer mit dem westlichen Rechtsverständnis zusammenzubringen, erklärt die Juristin.

Das Haager Kindesentführungsübereinkommen gibt die Richtlinien für die Rückkehr eines Kindes vor. Doch zahlreiche Länder muslimischen Glaubens haben das Abkommen nicht unterzeichnet. Wenn eine Christin etwa mit ihren Kindern in einem islamischen Land den muslimischen Vater gegen seinen Willen verlassen will, dann habe sie kaum eine Chance, sagt Gerhard. Es sei denn, sie konvertiere zum Islam, bleibe im Land und der Vater könne als erziehungsunfähig eingestuft werden.

Kindesentzug ist Straftat

Allerdings handelt es sich laut Gerhard bei der überwiegenden Zahl der Fälle um einen Kindesentzug ins europäische Ausland. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts hatten von 678.000 Kindern, die 2010 in Deutschland zur Welt kamen, rund 83.500 binationale Eltern. "Der Beratungsbedarf ist nach wie vor groß", weiß Gerhard. Häufig rufen bei dem Fachverband Eltern an, denen nicht klar sei, dass sie, wenn sie mit ihrem Kind im Ausland bleiben, eine Straftat begehen. Denn ob nun von Kindesentführung, Kindesmitnahme oder Kindesentzug die Rede sei - stets handele es sich um strafrechtlich relevante Verletzungen des Sorgerechts.

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Wenn die Furcht eines Elternteils vor einem Kindesentzug begründet ist, kann im Eilverfahren das alleinige Sorgerecht beantragt werden. "Man kann auch die Geburtsurkunden der Kinder außerhalb des Hauses verstecken", sagt Gerhard.  Auch Schulen und Kindergärten können informiert werden, so dass abgesprochen ist, welche Personen die Kinder abholen dürfen. Aber, so warnt die Expertin: "Nichts auf der Welt kann die Mitnahme eines Kindes sicher verhindern."

Die vom Bund eingerichtete Zentrale Anlaufstelle, angesiedelt beim Internationalen Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge, berät und unterstützt in solchen Fällen. Über 900 telefonische Anfragen sind 2011 beim Sozialdienst eingegangen. Seit der zu Jahresbeginn offiziell die zentrale Anlaufstelle für internationale Kindschaftskonflikte und für Mediation geworden ist, nehmen die Anfragen deutlich zu.