"Regierung lässt Betroffene im Stich"

Ein Mann im Rollstuhl wird von Frau gepflegt.
epd-bild/Anand Anders
85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Hier im Bild Hildegard Wolf, die im Pflegeübungszentrum der Caritas die Pflege ihres Mannes zu Hause übt.
Diskussion um Pflegereform
"Regierung lässt Betroffene im Stich"
Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Die Bundesregierung will nun mit vielen Änderungen die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. Mit den geplanten Regelungen werden aber bewährte Versorgungsstrukturen gefährdet, kritisieren Sozialverbände. evangelisch.de berichtet.

Die Bundesregierung will mit vielen Änderungen die Finanzlage der sozialen Pflegeversicherung stabilisieren. An dem gestern im Bundestag diskutierten Gesetzentwurf gibt es eine Menge Kritik. Viele Sozialverbände sind mit den Änderungen nicht einverstanden. "Die Bundesregierung hat eine nachhaltige Pflegereform versprochen, liefert aber ein Sparpaket, das bewährte Pflegestrukturen gefährdet und die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen im Stich lässt", warnt Rüdiger Schuch, Präsident der Diakonie Deutschland.

Hier brauche es dringend Korrekturen. "Pflegebedürftige und ihre Angehörigen brauchen eine Entlastung – keine Belastung", so Schuch. Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause gepflegt. Dabei unterstützt die professionelle ambulante Pflege und stabilisiert so das gesamte Pflegesystem in Deutschland.

Die geplanten gesetzlichen Regelungen gefährden genau diese bewährten professionellen, ambulanten Versorgungsstrukturen. Besonders das neue Sozialraumbudget sei hier ein Problem, weil Pflegebedürftige dieses nicht mehr für wichtige Unterstützung durch die Pflegedienste, etwa zur Alltagshilfe und Begleitung im Haushalt nutzen dürfen.

Pflegende Angehörige unterstützen

"Das neue Sozialraumbudget muss für Leistungen der ambulanten Pflegedienste und Tagespflegeeinrichtungen geöffnet werden, damit pflegende Angehörige gerade in Belastungssituationen schnell und unkompliziert unterstützt werden können", so Schuch. "Wir dürfen die häusliche Pflege nicht überlasten!", so Schuch weiter. Auch Beratung, Schulung und Begleitung dürfen nicht aus den Pflegediensten herausgelöst werden. Ambulante Pflegedienste müssen gesetzlich verankert Anbieter dieser Leistungen bleiben.  

Die Regierung spare "ausgerechnet bei den Menschen, die täglich die Versorgung zu Hause organisieren und leisten", kritisiert auch die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele. Der Paritätische Wohlfahrtsverband und die Deutsche Stiftung Patientenschutz rufen den Bundestag ebenfalls auf, hier Änderungen durchzusetzen.

Selbst der für den Gesetzentwurf zuständige Bundesgesundheitsminister, Carsten Linnemann, sieht noch Verbesserungsbedarf: "Wir wollen das Gesetz nachbessern". Er wisse auch aus seiner eigenen Familie, dass das Thema alle angehe und habe zahlreiche Gespräche geführt, so der Bundesgesundheitsminister. Viele Betroffene beschäftige die konkrete Umstellung bei Leistungen wie der Verhinderungspflege. Es müsse verhindert werden, dass es zu "harten Brüchen" komme, wenn das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft trete, sagt Linnemann. Gleichzeitig mahnt der Minister, am geplanten Einsparvolumen festzuhalten.

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 zu erhöhen. In der häuslichen Pflege sollen Leistungen anders strukturiert und in neuen Budgets zusammengeführt werden. Mehr Prävention soll Pflegebedürftigkeit möglichst verhindern oder hinauszögern. Die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden, der Beitragsaufschlag für Kinderlose steigen.
Mit dem Entwurf befassen sich nun der Gesundheitsausschuss des Bundestags und weitere Ausschüsse. Auch der Bundesrat kann Änderungswünsche formulieren.