Hälfte der Länder verankert Kampf gegen Antisemitismus in Verfassung

Hälfte der Länder verankert Kampf gegen Antisemitismus in Verfassung
Acht Bundesländer sehen dafür bisher keinen zwingenden Grund
Der Kampf gegen zunehmenden Antisemitismus ist nicht erst nach dem Hamas-Überfall auf Israel 2023 im Fokus. Schon nach dem Synagogenanschlag von Halle 2019 zogen einige Länder Konsequenzen in ihren Landesverfassungen - aber bei weitem nicht alle.

Berlin (epd). In der Frage eines Staatsziels Kampf gegen Antisemitismus in der Landesverfassung sind die deutschen Bundesländer gespalten. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes (epd) unter den 16 Ländern ergab, sind seit 2020 sieben diesen Schritt gegangen und haben den Kampf gegen Antisemitismus und den Schutz jüdischen Lebens explizit verankert. In einem Land ist der Vorgang noch im parlamentarischen Verfahren. Die anderen acht Bundesländer haben dies nicht ausdrücklich in der Verfassung festgeschrieben. Sie verweisen zur Begründung etwa auf allgemeinere Verfassungsartikel oder bestehende Staatsverträge mit den jüdischen Gemeinden.

Als erstes Bundesland hatte 2020 Sachsen-Anhalt den Kampf gegen Antisemitismus in seiner Landesverfassung verankert. Dort hatte am 9. Oktober 2019 der Rechtsextremist Stephan B. versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen. Weil er an der Eingangstür scheiterte, erschoss er in der Umgebung zwei Menschen. Seither heißt es in Artikel 37a der Landesverfassung: „Die Wiederbelebung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts, die Verherrlichung des nationalsozialistischen Herrschaftssystems sowie rassistische und antisemitische Aktivitäten nicht zuzulassen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt und Verantwortung jedes Einzelnen.“

Schleswig-Holstein berät Gesetzentwurf noch

Einen ähnlichen Schritt sind auch Hamburg, Bremen, Brandenburg, Niedersachsen, das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern gegangen. In Schleswig-Holstein befindet sich eine solche Klausel noch im parlamentarischen Verfahren, wie der Kieler Landtag auf epd-Anfrage mitteilte.

In Berlin hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) Ende 2023 einen ähnlichen Schritt angekündigt. Gegangen wurde er in den zurückliegenden drei Jahren nicht. Neue Nahrung erhielten entsprechende Forderungen im Zuge der Regierungsbildung nach der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September und Antisemitismusvorwürfen gegen Teile der Berliner Linken. Jüngst bekräftigten Berlins evangelischer Bischof Christian Stäblein, sein katholischer Amtskollege Erzbischof Heiner Koch und der Rabbiner Andreas Nachama in einem gemeinsamen Gastkommentar ihre Forderung.

Nein aus acht Bundesländern

Keine solche Formulierung gibt es bisher auch in den Landesverfassungen von Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Thüringen, Sachsen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. So verweist etwa die hessische Staatskanzlei darauf, dass die 1946 verabschiedete Verfassung ohnehin „unter dem unmittelbaren Eindruck der Entrechtung, Verfolgung und Ermordung der jüdischen Bevölkerung“ entstanden sei.

Auch aus dem bayerischen Innenministerium hieß es, der Schutz jüdischen Lebens sei auch ohne expliziten Verfassungsbezug „in mehrfacher Hinsicht gewährleistet“. Ähnlich äußerte sich die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Thüringen sieht wegen der AfD-Sperrminorität im Landtag keine Chance für eine Verfassungsänderung.

Als konkrete Folgen der festgeschriebenen Antisemitismus-Bekämpfung heben die betroffenen Bundesländer etwa hervor, dass es weitergehende Verträge mit den jüdischen Gemeinschaften gibt. In Sachsen-Anhalt gibt es einen „Sicherheitsstaatsvertrag“ zum Schutz jüdischer Einrichtungen.