Rechte Chats: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grundsatzurteil

Rechte Chats: Bundesverwaltungsgericht bestätigt Grundsatzurteil

Leipzig (epd). In den beiden Verfahren um mutmaßlich rechtsextreme Chats von Justizbeamten hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschieden, dass nur einer der beiden nordrhein-westfälischen Beamten aus dem Dienst entfernt wird. Der andere Beamte wird nur um ein Amt zurückgestuft (Az. BVerwG 2 C 2.26 und BVerwG 2 C 4.26).

Das liegt daran, dass der Zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts verlangt, dass eine innere Gesinnung vorhanden sein muss, um gegen die Verfassung zu verstoßen. „Kann eine entsprechende innere Einstellung nicht festgestellt werden, liegt gleichwohl ein Verstoß gegen die dem Beamten obliegende Verpflichtung vor, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert“, sagte der Vorsitzende Richter des Zweiten Senats, Markus Kenntner. Auch dieses Dienstvergehen könne ausnahmsweise die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigen.