Gericht: Erzbistum Köln muss für Missbrauch durch Priester haften

Gericht: Erzbistum Köln muss für Missbrauch durch Priester haften
Die Schmerzensgeldklage einer Frau gegen das Erzbistum Köln hat Aussicht auf Erfolg. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln hat ein Priester durch sein Amt das Vertrauen des Opfers erschlichen und sie missbraucht. Damit liege eine Amtshaftung vor.

Köln (epd). Im Prozess um die Klage eines Missbrauchsopfers gegen das Erzbistum Köln und die Forderung nach Zahlung eines Schmerzensgelds hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln signalisiert, dass es den Argumenten der betroffenen Frau voraussichtlich folgen wird. In der öffentlichen Verhandlung (Az.: 7U 76/26) erklärte der 7. Zivilsenat am Donnerstag, dass der Missbrauch der Frau durch einen katholischen Priester in Ausübung des Amts geschah und er sein Priesteramt dazu genutzt hatte, um sich das Vertrauen der Frau zu erschleichen, wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Somit läge eine sogenannte Amtshaftung durch das Erzbistum vor.

Das Oberlandesgericht widersprach damit in seiner vorläufigen Rechtsauffassung einem Urteil des Landgerichts Köln vom Sommer 2025. Als „Zielkorridor“ des Schmerzensgelds gab das OLG eine Summe von 500.000 bis 600.000 Euro an. Abgezogen davon werden allerdings die 360.000 Euro, die die Klägerin als freiwillige Anerkennungsleistung bereits vom Erzbistum erhalten hat. Das Urteil wird das Oberlandesgericht am 26. November verkünden.

Landgericht wies Klage in erster Instanz ab

Die Frau hatte vom Erzbistum Köln ursprünglich 850.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Das Landgericht Köln wies ihre Klage im Sommer vergangenen Jahres aber ab (Az.: 5 O 220/23). Es bestünden keine Amtshaftungsansprüche und auch keine Haftung des Erzbistums Köln wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten, hieß es in dem damaligen Urteil. Das Gericht ordnete die Missbrauchstaten des früheren Priesters in dessen Privatbereich ein.

Der Geschäftsführer und Sprecher der Betroffeneninitiative „Eckiger Tisch“, Matthias Katsch, begrüßte die Bewertung des Falls durch das OLG: „Wir sind erleichtert und froh über diese Entscheidung.“ Damit würden zahlreichen anderen Betroffenen „Argumente für ihre Klagen“ gegeben. Die Selbsthilfeinitiative werde auch bei weiteren Klagen eine Prozesskostenunterstützung leisten.