Thüringen: Juristen uneins über mögliches AfD-Verbotsverfahren

Thüringen: Juristen uneins über mögliches AfD-Verbotsverfahren
Dem Thüringer Landtag liegt ein Antrag zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens vor. Der Justizausschuss hat am Mittwoch Sachverständige gehört, darunter den Rechtsexperten Chan-jo Jun sowie den AfD-Anwalt Christian Conrad.
30.09.2026
epd
Von Matthias Thüsing (epd)

Erfurt (epd). Rechtsexperten haben sich in einer Anhörung im Thüringer Landtag uneins über die Einleitung eines möglichen AfD-Verbotsverfahrens geäußert. Während der Würzburger Rechtsanwalt Chan-jo Jun am Mittwoch ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch als Möglichkeit für eine Veränderung der Partei bezeichnete, warnte der Kölner Rechtsanwalt Christian Conrad vor einem Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Conrad vertritt die AfD seit 2018 in Verfahren gegen den Verfassungsschutz.

Jun sagte im Justizausschuss des Thüringer Landtags, auch ein Verfahren, das nicht mit einem Verbot der Partei ende, sei kein Fehlschlag. Die AfD werde sich während eines möglicherweise bis zu drei Jahre dauernden Verfahrens weiterentwickeln. Möglich seien dabei sowohl ein Schulterschluss mit radikalen Kräften als auch eine Distanzierung von verfassungsfeindlichen Positionen.

Auch die Anhänger der AfD in den Blick nehmen

Eine bloße sprachliche Mäßigung reiche nicht aus, sagte Jun. Die Partei müsse sicherstellen, dass Forderungen wie eine millionenfache sogenannte „Remigration“ von Staatsbürgern auch von ihren Anhängern nicht als Parteiposition verstanden würden. Bei der Prüfung müssten deshalb nicht nur Funktionäre und Mandatsträger, sondern auch die Anhänger in den Blick genommen werden. Sie seien „der Spiegel der Partei“.

Jun verwies in diesem Zusammenhang auf den Rechtsextremisten Martin Sellner und dessen Äußerungen zur „Remigration“. Sellner habe beispielhaft beschrieben, wer nach diesem Konzept als nicht hinreichend „assimiliert“ gelten könne. Der rechtsextreme Kampfbegriff „Remigration“ meint die Ausweisung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund.

Warnung vor Eingriff in den politischen Wettbewerb

Jun äußerte zugleich die persönliche Hoffnung, dass es auch in den Reihen der AfD Menschen gibt, die bestimmte Entgleisungen zwar hinnehmen und dulden, sie aber im Innersten nicht gutheißen. Er hoffe, dass diese Menschen zu der Überzeugung kämen, es sei besser, sich davon klar zu distanzieren.

Conrad dagegen sprach von einem Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Für ein Verbotsverfahren müsse die Verfassungswidrigkeit der Bundespartei insgesamt gegeben sein, sagte der Parteianwalt. Einzelne Äußerungen, Personen oder Landesverbände reichten dafür nicht aus. Das diskutierte Verfahren sei zudem kein „Prüfverfahren“, sondern ziele darauf, die Verfassungswidrigkeit der AfD feststellen zu lassen.

Insgesamt neun Experten werden gehört

Conrad möchte eigener Aussage zufolge nicht, dass Parteiverbotsverfahren geführt werden, in denen gesagt werde „Mal sehen, was dabei herauskommt“. Er verwies auf das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln, in dem die AfD gegen ihre Einstufung durch den Verfassungsschutz vorgegangen war. Das Gericht habe sich über Monate mit umfangreichen Unterlagen befasst und keine verfassungswidrige Prägung der Gesamtpartei festgestellt. Die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren sind aus seiner Sicht nicht ausreichend belegt.

Bis in den späten Abend hinein hat der Justizausschuss des Thüringer Landtags neun Experten zur Anhörung geladen. Um Expertise gebeten werden Verfassungsrechtler, Vertreter von Verbänden sowie der Schauspieler Hape Kerkeling, dessen Großvater politischer Häftling in der NS-Zeit war.