Ataman dringt auf AfD-Verbotsverfahren

Ataman dringt auf AfD-Verbotsverfahren
Die Antidiskriminierungsbeauftragte ist überzeugt, dass sich die Rechtsaußen-Partei nicht "wegregieren" lasse. Die Institutionen, die ein Verbotsverfahren einleiten können, dürften sich nicht länger "wegducken".

Berlin (epd). Nach den jüngsten Landtagswahlen hält die unabhängige Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman ein AfD-Verbotsverfahren für geboten. Es könne nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden, „wenn eine in Teilen als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei weiter wächst“, erklärte Ataman am Montag in Berlin. „Rechtsextremisten lassen sich nicht mit Abschiebungen wegregieren, das sollte auch der Bundesinnenminister nun erkennen.“

Ataman verwies auf die Regelungen des Grundgesetzes zu Parteiverboten. „Was aber nützt uns eine wehrhafte Verfassung, wenn die Verantwortlichen sich wegducken und die vorhandenen Instrumente nicht nutzen?“, fragte sie. „Aus politischen Gründen ein Verbotsverfahren zu bremsen, ist fahrlässig und falsch.“

Appell an die Verantwortung

Die Antidiskriminierungsbeauftragte appellierte in diesem Zusammenhang auch an die „Verantwortung gegenüber den Menschen, die von den Nazis ermordet wurden und jetzt wieder von Rechtsextremen ins Visier genommen werden: Jüdinnen und Juden, Muslime, Migranten, Menschen mit Behinderungen, queere Menschen und andere“. Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung sollten nun ein AfD-Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht anstrengen, erklärte Ataman.

Bei den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern am Sonntag sowie in Sachsen-Anhalt zwei Wochen zuvor wurde die AfD jeweils stärkste Kraft. In Berlin kam sie am Sonntag auf den dritten Platz der Wahl zum Abgeordnetenhaus.