Höhere Fahrtkostenpauschale für Sozialleistungsempfänger gefordert

Höhere Fahrtkostenpauschale für Sozialleistungsempfänger gefordert
Die hohen Spritpreise setzen Menschen mit geringem Einkommen besonders unter Druck. Der Sozialhilfeverein Tacheles fordert deshalb höhere Fahrtkostenpauschalen für Erwerbstätige, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Wuppertal (epd). Angesichts der hohen Spritkosten dringt der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles auf eine Anpassung der Fahrtkostenpauschalen im Sozialrecht. Menschen, die trotz Erwerbstätigkeit auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII angewiesen sind, würden bei notwendigen Fahrten deutlich schlechter gestellt als Steuerpflichtige, kritisierte der Vereinsvorsitzende Harald Thomé am Sonntag in Wuppertal. Während im Steuerrecht 38 Cent je Entfernungskilometer berücksichtigt werde, seien es im SGB II lediglich 20 Cent. „Gerade Menschen mit niedrigen Einkommen dürfen bei notwendigen Erwerbsaufwendungen nicht schlechter gestellt werden“, forderte Thomé.

Auch im SGB XII sieht er erheblichen Anpassungsbedarf. Für Fahrten zur Arbeit würden derzeit lediglich 5,20 Euro monatlich je Entfernungskilometer berücksichtigt. Die Regelung sei veraltet und bilde die heutigen Kosten der Kraftfahrzeugnutzung nicht mehr realistisch ab, so der Tacheles-Vereinsvorsitzende. Auch die Pauschale im SGB II sei seit mehr als 20 Jahren unverändert, während sich etwa der Dieselpreis seit 2005 mehr als verdoppelt habe.

Sozialrechtliche Pauschalen seit Jahren unverändert

Der Tacheles-Verein verlangte, kurzfristig die Fahrtkostenpauschalen im Sozialrecht auf mindestens 38 Cent je Entfernungskilometer anzuheben und regelmäßig an die Kostenentwicklung anzupassen. Auch Reparatur- und TÜV-Kosten sollten als notwendige Erwerbsaufwendungen berücksichtigt werden. Es gehe nicht um eine zusätzliche Vergünstigung, sondern um eine Gleichbehandlung beruflich notwendiger Fahrtkosten, erklärte Thomé.