München (epd). Ein verpflichtendes Rentensplitting als Ersatz für die Witwenrente würde die meisten verheirateten Paare in Deutschland finanziell schlechter stellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des ifo Instituts. „Auch wenn ein Partner in der Ehe von einem Rentensplitting profitiert, würde das Ehepaar als Ganzes in fast allen Fällen verlieren“, sagte Marcel Thum, Leiter der ifo Niederlassung Dresden, am Freitag in München: „Profitieren würde die gesetzliche Rentenversicherung, deren Ausgaben erheblich sinken, sollte die Witwenrente durch ein Rentensplitting ersetzt werden.“
Die Alterssicherungskommission hatte im Juni vorgeschlagen, die Hinterbliebenenversorgung zu überarbeiten. Vor diesem Hintergrund haben die Forschenden ein Rentensplitting als eine mögliche Ausgestaltungsvariante durchgerechnet.
Verschiedene Ehekonstellationen untersucht
Die Studie untersucht den Angaben zufolge verschiedene Ehekonstellationen, etwa nach Heiratsalter, Einkommensunterschieden und Altersabstand der Partner. Auf Grundlage typischer Rentenbiografien zeigt sich: Beim Rentensplitting verlieren die Paare im Lebensverlauf teils einen sechsstelligen Euro-Betrag. Die gesetzliche Rentenversicherung gewinnt spiegelbildlich dazu.
Nur in einzelnen Fällen, wenn das Paar früh geheiratet habe und der hinterbliebene Partner deutlich weniger verdiene und nur eine kleine eigene Rente aufbaue, wäre das Rentensplitting profitabler. „Je nach Ehekonstellation reichen die berechneten Effekte von einem Plus von rund 153.000 Euro bis hin zu einem Minus von rund 152.000 Euro über das gesamte Leben“, heißt es in der Mitteilung.
Beim Rentensplitting teilen sich Partner die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche jeweils zur Hälfte. Die Witwen- oder Witwerrente, bei der bis zu 55 Prozent der Rente des Verstorbenen an den hinterbliebenen Partner gehen, fällt dabei weg. Die Rentenansprüche aus der Zeit vor der Eheschließung bleiben unangetastet.



