Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz weist AfD-Klage ab

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz weist AfD-Klage ab
Der rheinland-pfälzische Landtag darf auch weiterhin die Bezahlung von Fraktions- und Abgeordneten-Mitarbeitern beenden, wenn an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen. Das entschied der Verfassungsgerichtshof in Koblenz.

Koblenz (epd). Die 2025 beschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung für Fraktions- und Abgeordneten-Mitarbeiter bleibt auch weiterhin Voraussetzung dafür, dass der rheinland-pfälzische Landtag deren Gehälter bezahlt. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz wies in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung einen Normenkontrollantrag der AfD-Fraktion gegen die Regelung zurück. Die damit verbundene Einschränkung der Mandatsfreiheit und der Fraktionsautonomie sei gerechtfertigt und diene dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. (AZ: VGH N 31/25)

Der Finanzierungsausschluss bei Beschäftigten, an deren Verfassungstreue Zweifel bestehen, erfolge zum Schutz der „Arbeits- und Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags Rheinland-Pfalz“. Die bei der mündlichen Verhandlung Ende August vorgebrachten Vorbehalte der AfD, sie könne bei einer restriktiven Auslegung des Gesetzes künftig gar keine eigenen Parteimitglieder mehr anstellen, sei nicht überzeugend. Entscheidend für den Gehaltsstopp sei ein „über die bloße Parteimitgliedschaft hinausgehendes Verhalten der betroffenen Person“.

Bislang Gehaltsstopp in drei Fällen verhängt

Die AfD hatte die Bestimmungen kritisiert, weil sie sich nicht auf verurteilte Straftäter oder Mitglieder verbotener Vereinigungen beschränkt. Das sei unverhältnismäßig und gehe über vergleichbare Regelungen anderer Bundesländer weit hinaus.

Fraktionen und gewählte Abgeordnete erhalten Pauschalen für die von ihnen angestellten Mitarbeiter. Nach offiziellen Angaben fand in Rheinland-Pfalz bislang bei rund 600 Fraktions- und Abgeordnetenbeschäftigten eine Zuverlässigkeitsüberprüfung statt, die unter anderem Erkenntnisse beim Verfassungsschutz abfragt. Bislang veranlasste der Landtagspräsident dreimal einen Gehaltsstopp. In zwei Fällen, die die AfD betreffen, wehren sich die Mitarbeiter gerichtlich dagegen. In einem dritten Fall wollte ein Mitarbeiter der Überprüfung nicht zustimmen.