Wilhelmshaven, Jever (epd). Das Arbeitsgericht in Wilhelmshaven hat einen Gütetermin im Fall der gekündigten AfD-Kandidatin Martina Müller für den 23. September festgesetzt. Die Kündigungsschutzklage sei am vergangenen Montag eingegangen, sagte ein Sprecher des Gerichts am Freitag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Die diakonische Organisation „Mission:Lebenshaus“ mit Sitz in Bremen hatte die Verwaltungsangestellte eines Hospizes in Jever nach 15 Jahren fristlos entlassen, weil sie bei den Kommunalwahlen am 13. September im niedersächsischen Landkreis Friesland als Kandidatin der AfD für den Kreistag und einen Gemeinderat antritt.
Eine Frage der Haltung
Die Organisation „Mission:Lebenshaus“ hatte die außerordentliche Kündigung bestätigt. Es sei eine Frage der Haltung, erklärte sie in einer Stellungnahme. Die aktive Kandidatur für eine als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Partei stehe in einem schwerwiegenden Spannungsverhältnis zu den Grundwerten und dem Auftrag von Kirche und Diakonie.
Müller hatte ihre Entlassung über die sozialen Medien der AfD selbst bekannt gemacht. Sie warf ihrem Arbeitgeber vor, sie aufgefordert zu haben, schriftlich von der Kandidatur zurückzutreten. In einem Social-Media-Beitrag hatte sie angekündigt, gegen die Kündigung zu klagen und „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel auszuschöpfen“.
Privates und Politisches getrennt
Dem epd sagte sie, sie habe „im Dienst Privates und mein politisches Interesse stets getrennt“. Sie könne „deshalb sehr wohl die christlichen Werte, die ich in meiner beruflichen Tätigkeit gelebt habe, von meiner politischen Überzeugung unterscheiden“.
Der diakonische „Mission:Lebenshaus gGmbH“ ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen der Bremer Inneren Mission. Die Gesellschaft betreibt in der Region fünf Hospize für Erwachsene und ein Kinder- und Jugendhospiz.



