Münster, Bonn (epd). Die Katholische Grundschule Nikolausschule Bonn muss laut einer Gerichtsentscheidung eine konfessionslose Schülerin vorläufig zum Schuljahr 2026/27 aufnehmen. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in einer Eilentscheidung beschlossen, wie das Gericht am Donnerstag in Münster mitteilte (AZ.: 19 B 830/26). Die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln wurde damit geändert.
Die Schulleiterin hatte den Aufnahmeantrag der Schülerin, für die die Nikolausschule die nächste Grundschule ist, mit der Begründung abgelehnt, von den zur Verfügung stehenden 56 Schulplätzen seien alle an andere Kinder vergeben worden. Dabei hatte sie unter anderem sechs katholische Kinder vorrangig berücksichtigt, für die die Schule aber nicht die nächstgelegene Bekenntnisschule ist.
Widerspruch zunächst abgelehnt
Gegen diese Entscheidung legte die Schülerin Widerspruch ein, der vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht hatte unter anderem ausgeführt, dass die ablehnende Entscheidung der Schulleiterin rechtmäßig sei, weil alle gemeindeangehörigen Kinder mit katholischer Religionszugehörigkeit an der katholischen Grundschule vorrangig aufzunehmen seien.
Die dagegen gerichtete Beschwerde hatte beim 19. Senat des OVG nun Erfolg. Laut dem Oberverwaltungsgericht wurde das Aufnahmeverfahren „fehlerhaft durchgeführt“, weil die Schulleiterin die sechs katholischen Kinder zu Unrecht aufgenommen habe. Dass konfessionsgebundene Kinder in jedem Fall unabhängig von der Wohnungsnähe ihre Aufnahme an jeder Bekenntnisschule in der Gemeinde vorrangig vor bekenntnisfremden Kindern beanspruchen könnten, lasse sich weder aus dem Schulgesetz noch aus der Landesverfassung herleiten, erklärte der Senat. Der Beschluss kann nicht angefochten werden.



