Braunschweig (epd). Das Landgericht Braunschweig verhandelt am Freitag über Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Absturz eines Germanwings-Flugzeugs im März 2015 in den französischen Alpen. 30 Klägerinnen und Kläger verlangen von der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungen zwischen 500 Euro und 110.000 Euro, wie das Gericht mitteilte. Sie werfen den Behörden vor, die Flugtauglichkeit des Copiloten vor dem Unglück nicht ausreichend überwacht zu haben. Der Bund wird in dem Prozess durch das Luftfahrt-Bundesamt vertreten.
Nach einer vorläufigen rechtlichen Einschätzung hält es das Landgericht jedoch für unwahrscheinlich, dass der Staat den Forderungen nachkommen muss, da die Klägerinnen und Kläger die Entschädigung stattdessen von der Fluggesellschaft verlangen könnten. Eine Beweisaufnahme ist für Freitag nach Angaben des Gerichts nicht geplant.
Unglück forderte 150 Todesopfer
Bei dem vom Copiloten vorsätzlich herbeigeführten Absturz der Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf waren am 24. März 2015 alle 144 Passagiere sowie sechs Besatzungsmitglieder ums Leben gekommen. Das Luftfahrt-Bundesamt hat seinen Sitz in Braunschweig, weshalb die Klage dort verhandelt wird.



