Berlin (epd). Mehr Klarheit für Organspender oder Eingriff in die Selbstbestimmung? In der Debatte um eine gesetzliche Neuregelung der Organspende melden sich parteiübergreifend Befürworter und Kritiker der sogenannten Widerspruchslösung zu Wort. „Es ist jedem von uns zumutbar, sich einmal im Leben mit diesem Thema zu beschäftigen“, sagte die Grünen-Politikerin Ricarda Lang am Dienstag im ZDF-„Morgenmagazin“. Die Oppositionspolitikerin wies darauf hin, dass eine einmal gefasste persönliche Entscheidung zur Spende eigener Organe auch wieder geändert werden könne. Kritiker führten dagegen verfassungsrechtliche Bedenken an.
Der Bundestag wird nach der Sommerpause über eine gesetzliche Neuregelung der Organspende beraten. Eine Gruppe von rund 250 Abgeordneten von SPD, CDU, CSU, Grünen und Linken, zu denen auch Lang gehört, hatte vergangene Woche einen Gesetzesentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung eingebracht: Demnach sollen alle als Organspender gelten, die einer Organspende zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Bislang gilt die Zustimmungsregelung; der eigene Spenderwille muss beispielsweise mit einem Spendeausweis dokumentiert sein.
Mehr Spenderorgane und Klarheit für Angehörige
Aktuell reicht die Zahl der bisherigen Organspenden in Deutschland bei weitem nicht aus: Mehr als 8.000 Menschen stehen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, rund 3.000 Organe wurden im vergangenen Jahr gespendet. Eine Widerspruchslösung sei nicht nur notwendig, um die Zahl der Organspenden zu erhöhen, sondern schaffe auch Klarheit, betonte die Linken-Abgeordnete und Mit-Initiatorin des Gesetzesverfahrens, Julia-Christina Stange: „Als Pflegekraft weiß ich, wie nah Hoffnung, Angst und Abschied beieinander liegen und wie belastend unklare Entscheidungen für Angehörige sind.“
Laut Umfragen ist die Spendebereitschaft der Deutschen sehr hoch. Die Zahl derjenigen, die das dokumentiert haben und damit die tatsächliche eine Spende ermöglichen, fällt aber deutlich niedriger aus. Die CDU-Politikerin und Gesetzesinitiatorin Gitta Connemann hob die Rolle jedes Einzelnen hervor. Unabhängig davon, ob die Widerspruchslösung nun komme, müsse gelten: „Informieren. Entscheiden. Dokumentieren. Darüber sprechen. Das ist gelebte Verantwortung“, erklärte die CDU-Politikerin. International sei der Gesetzesentwurf ein wichtiges Zeichen, unterstrich Mit-Initiator Armin Grau (Grüne): Bislang profitiere Deutschland von der vergleichsweise hohen Zahl an Spenderorganen aus Nachbarländern, in denen eine Widerspruchslösung gelte.
Parteiübergreifende Kritik
Ebenfalls parteiübergreifend wurden auch kritische Stimmen zum Gesetzesentwurf laut. Der CSU-Politiker Stephan Pilsinger, der gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Lars Castellucci eine Gegeninitiative zur Widerspruchslösung anführt, äußerte verfassungsrechtliche Bedenken. „Gerade bei einem so höchstpersönlichen Eingriff darf der Staat Schweigen nicht als Zustimmung interpretieren“, sagte Pilsinger der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstag). Die Debatte erinnere „an die Impfpflichtdiskussion während Corona“.
Der Bundestag hatte sich zuletzt 2020 gegen eine Einführung der Widerspruchsregelung entschieden. Daher gilt weiterhin die Zustimmungsregelung: Organe dürfen nach dem Tod nur entnommen werden, wenn der Verstorbene oder seine Angehörigen dem zugestimmt haben. Über einen erneuten Vorstoß für die Widerspruchsregelung vor zwei Jahren wurde wegen Querelen in der Ampel-Koalition nicht mehr abgestimmt.



