Umweltminister Schneider will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern

Umweltminister Schneider will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern
Nicht nur die Länder, auch der Bund sollte für Hitzeschutz zuständig sein, fordert Umweltminister Carsten Schneider. Dies in der Verfassung festzuschreiben, wird allerdings nicht ganz leicht.
12.08.2026
epd
Von Gundula Haage (epd)

Berlin (epd). Vorstoß von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) für besseren Hitzeschutz: Durch eine Grundgesetzänderung soll die Anpassung an Klimaveränderungen als Gemeinschaftsaufgabe für den Bund in der Verfassung verankert werden. Er halte diesen Schritt für „zwingend notwendig“, sagte Schneider am Mittwoch in Berlin und kündigte einen entsprechenden Vorschlag im zweiten Halbjahr 2026 an. Ein Sprecher von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) äußerte sich nicht eindeutig zu dem Vorschlag.

Derzeit sind Hitzeschutz und ähnliche Themen fast ausschließlich Ländersache. Der Bund kann sich daran nur sehr eingeschränkt beteiligen. Wenn Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe definiert würde, könnten Bund und Länder entsprechende Maßnahmen gemeinsam organisieren.

Aus seiner Sicht sei Klimaanpassung auch für die Bundesregierung eine „zentrale Verantwortung“, sagte Schneider. Insbesondere bei der Kostenübernahme könne eine Grundgesetzänderung hilfreich sein: Bislang sei es rechtlich sehr schwierig für den Bund, sich finanziell an Klimaschutz- und Anpassungsmaßnahmen zu beteiligen.

„Ich werde dafür kämpfen“

Anlass für Schneiders Vorstoß sind nach Angaben seines Ministeriums die hohe Zahl an Hitzetoten infolge von Rekordtemperaturen und die historischen Niedrigwasserstände an zahlreichen deutschen Flüssen. Das Thema wurde laut Schneider in der Kabinettsitzung am Mittwochvormittag besprochen. Wie viel Rückhalt er dort für sein Vorhaben bekam, blieb offen: „Ich jedenfalls werde dafür kämpfen, ich kann Ihnen das aber noch nicht hundertprozentig jetzt für die andere Koalitionsseite sagen“, erläuterte Schneider mit Blick auf CDU und CSU.

Er werde in den nächsten Wochen mit den Ländern sprechen, um eine „breite Mehrheit“ zu organisieren, sagte der Umweltminister. Auch Gespräche mit der Opposition im Bundestag seien nötig. Schneiders Worten nach wird bei der anstehenden Kabinettsklausur über Klimaschutz und Klimaanpassung gesprochen. Das Regierungstreffen ist für Ende August im brandenburgischen Neuhardenberg geplant.

Bundesregierung äußert sich zögerlich

Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist vereinbart, dass der Schritt einer möglichen Grundgesetzänderung geprüft wird. Selbstverständlich fühle sich Bundeskanzler Merz dem Koalitionsvertrag verpflichtet, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille am Mittwoch in Berlin. Doch eine Grundgesetzänderung habe „aus gutem Grund sehr hohe Mehrheitsanforderungen im Deutschen Bundestag“, betonte er unter Verweis auf die aktuellen Mehrheitsverhältnisse.

Klimaschutz könne nur dann erfolgreich funktionieren, „wenn es uns wirtschaftlich nicht gut geht. Wirtschaft wiederum kann nicht funktionieren, wenn Klimaschutz keine Rolle spielt, denn wir sehen ja, was das für Folgen haben kann“, sagte Hille unter Verweis auf die jüngsten Hitzewellen und Niedrigwasserstände.

Für eine Grundgesetzänderung sind Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat nötig. Wenn also die Bundesregierung eine neue Gemeinschaftsaufgabe einführen will, muss sie im Bundestag mit der Opposition reden und zudem die nötige Mehrheit in der Länderkammer organisieren. Danach ginge es an die konkrete Umsetzung - inklusive der Frage, wie viel Geld zur Verfügung steht und wofür genau es ausgegeben wird.