Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat einen Umbau der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen - er fällt allerdings deutlich kleiner aus als erwartet. Wenn Kinder mit Behinderungen Unterstützung in Kita oder Schule brauchen, soll dies in bestimmten Fällen mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden, wie aus dem am Mittwoch verabschiedeten Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums hervorgeht. Zum Teil bleibt aber die individuelle Schulbegleitung der Standard. Die angestrebte Bündelung von Zuständigkeiten der Verwaltung kommt vorerst nur in Modellversuchen.
Die Reform solle „Hilfen einfacher zugänglich machen, Kommunen stärken, Fachkräfte entlasten und unnötige Bürokratie abbauen“, erklärte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU). Vorgesehen ist, sogenannte infrastrukturelle Angebote in Schulen und Kitas auszubauen. Damit soll der Unterstützungsbedarf von Kindern mit seelischer Behinderung im Regelfall abgedeckt werden. Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen soll die individuelle Schulbegleitung der Standard bleiben.
Kommunen müssen Zuständigkeiten nicht zusammenführen
Auch die Verwaltungszuständigkeiten für die unterschiedlichen Behinderungen bleiben getrennt. Für Kinder mit seelischen Behinderungen, zum Beispiel ADHS, sind die Verwaltungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe Anlaufstelle, also in erster Linie die Jugendämter. Bei jungen Menschen mit körperlichen und intellektuellen Beeinträchtigungen sind die Sozialämter zuständig.
In einer ersten Fassung des Gesetzentwurfs aus dem Familienministerium vom Frühjahr war eine Zusammenlegung vorgesehen, sodass alle Kinder unabhängig von einer Behinderung unter die Kinder- und Jugendhilfe gefallen wären. Nun sollen Kommunen eine einheitliche Zuständigkeit mittels „Experimentierklausel“ ausprobieren können, vorgeschrieben wird sie aber nicht.
„Anstatt es gerade Eltern und Familien mit Kindern mit Behinderungen einfacher und die Verwaltung smarter zu machen, zementiert dieser Entwurf die Bürokratie“, erklärte dazu der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel. Für betroffene Eltern sei es „eine Frage des Glücks, ob ihre Kommune die gemeinsame Leistungserbringung erproben möchte und darf - oder eben nicht“. Mit Blick auf den Vorrang von infrastrukturellen Angeboten warnte Dusel, diese könnten individuelle Hilfen nicht immer ersetzen.
Entscheidungen nach Kassenlage befürchtet
Auch der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Joachim Rock, erklärte, der Reformplan der Regierung „scheitert im Alltag der Familien“. Dass die Zuständigkeiten nicht vereinheitlicht würden, sei „die größte Enttäuschung“. Der eingeschränkte Anspruch auf individuelle Unterstützung wiederum bedeute, dass „nicht nach Bedarf entschieden, sondern nach Kassenlage aussortiert“ werde.
Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch zeigte sich ebenfalls besorgt. „Wir befürchten, dass es mit dem neuen Gesetz zu Rückschritten kommt, weil pauschal bei Menschen gespart wird, die es ohnehin schwerer haben“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Donnerstag).
Mit dem Gesetzentwurf befassen sich als nächstes Bundestag und Bundesrat. Die SPD-Familienpolitikerin Jasmina Hostert meldete bereits Änderungsbedarf an. Jedes Kind müsse sich unabhängig von Herkunft, Lebenslage oder Behinderung auf ein wirksames Schutz- und Unterstützungssystem verlassen können, erklärte sie. „Der aktuelle Vorschlag der Bundesregierung erfüllt diesen Anspruch bisher nicht.“



