Forderungen nach Grundgesetzänderung für Hitzeschutz

Forderungen nach Grundgesetzänderung für Hitzeschutz
Angesichts des Hitzesommers mehren sich Forderungen, Hitzeschutz im Grundgesetz zu verankern. Stiftungen und Verbänden erhoffen sich davon auch eine bessere Finanzierung.

Frankfurt a. M. (epd). Mehrere Organisationen fordern Hitzeschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern. Dies ermögliche eine dauerhafte Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen, teilte der Sozialverband VdK am Dienstag in Berlin mit. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz erhofft sich von einer Verfassungsänderung mehrere Milliarden Euro für Hitzeschutz.

„Für viele Menschen ist der Hitzeschutz längst kein Komfort mehr“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele, „sondern entscheidet über Gesundheit, Selbstständigkeit und im Extremfall über Leben und Tod“. Daher habe der VdK einen Maßnahmenkatalog für einen Hitzeschutz erstellt, der vulnerable Gruppen besonders schützen solle. Um die Maßnahmen zu finanzieren, brauche es die Grundgesetzänderung.

Geld für Klimaanlagen

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verwies darauf, dass 5,8 Millionen Krankenhauspatienten und 800.000 Pflegeheimbewohner in den Sommermonaten unter den extremen Temperaturen litten. Stiftungsvorstand Eugen Brysch forderte, der Bundestag müsse eine Verfassungsänderung herbeiführen.

Dass das in wenigen Tagen möglich sei, habe sich im vergangenen Jahr gezeigt, als durch eine Grundgesetzänderung über eine Billion Euro für Infrastruktur, Klimaneutralität und Verteidigung bereitgestellt worden seien. „Die jetzt geforderte Grundgesetzänderung macht es möglich, 30 Milliarden Euro für solarstrombetriebene Klimaanlagen in Pflegeheimen und Krankenhäusern freizugeben“, sagte er.

Unterstützung der Kommunen

Der Präsident des Deutschen Städtetags, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), sagte dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“, eine finanzielle Unterstützung der Kommunen funktioniere nur durch eine Grundgesetzänderung, in der Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe definiert würden. „Ich finde es wichtig, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ins Grundgesetz aufzunehmen, weil damit strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Finanzierung durch Bund und Länder geholfen wäre“, erklärte Jung.