Sozialverband: Hitzeschutz ins Grundgesetz

Sozialverband: Hitzeschutz ins Grundgesetz

Berlin (epd). Der Sozialverband VdK fordert, Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern. Dies ermögliche eine dauerhafte Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen, teilte der VdK am Dienstag in Berlin mit.

„Für viele Menschen ist der Hitzeschutz längst kein Komfort mehr“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele, „sondern entscheidet über Gesundheit, Selbstständigkeit und im Extremfall über Leben und Tod.“ Daher habe der VdK einen Maßnahmenkatalog für einen Hitzeschutz erstellt, der vulnerable Gruppen besonders schützen solle.

Freiwilliges Hitzeregister, öffentliche Kühlräume

Der VdK empfiehlt unter anderem ein datenschutzkonformes, freiwilliges Register, das genutzt werden solle, um gefährdete Menschen bei Hitze zu warnen, und ihnen bei Bedarf zu Hause bei der Flüssigkeitszufuhr und Kühlung zu helfen. Öffentliche klimatisierte Einrichtungen wie Museen oder Bibliotheken sollen laut VdK geöffnet werden. Menschen mit geringerem Vermögen sollten Förderungen erhalten, um die Stromkosten von Kühlgeräten oder Ventilatoren bezahlen zu können.