Berlin (epd). Der gesetzliche Mindestlohn wird einer neuen Datenauswertung zufolge in zahlreichen Fällen unterlaufen. Seit Einführung der Lohnuntergrenze im Jahr 2015 hätten pro Jahr durchschnittlich etwa zwei Millionen Menschen zu wenig Geld bekommen, heißt es in einer Analyse des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB), die am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorlag. Besonders betroffen seien Teilzeitbeschäftigte, Menschen mit Minijob, Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland.
Insgesamt hätten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eigentlich den Mindestlohn bekommen müssten, von 2015 bis 2024 rund 35 Milliarden Euro netto zu wenig erhalten, erklärte der DGB weiter. Den Sozialversicherungen seien durch die zu geringen Löhne etwa 22 Milliarden Euro entgangen, dem Staat fehlten ungefähr sieben Milliarden Euro an Einkommensteuer.
Gewerkschaftsbund rät zu Gespräch mit Arbeitgeber
Für die Analyse nutzte der DGB Daten aus dem Sozio-ökonomischen Panel. In dieser Langzeitstudie werden jedes Jahr etwa 30.000 Menschen befragt, unter anderem zur Berufstätigkeit und zur Einkommenssituation.
Der DGB riet Betroffenen, sich bei Verstößen gegen das Mindestlohngesetz zunächst an ihren Arbeitgeber zu wenden. Helfen könnten zudem Betriebsräte, Gewerkschaften und die Zollbehörden, die für das Vorgehen gegen Schwarzarbeit zuständig sind. Allerdings scheuten viele Betroffene solche Schritte aus Angst vor Jobverlust oder aus Scham, erklärte der Gewerkschaftsbund. Das staatliche Kontrollsystem müsse deshalb ausgebaut und verbessert werden.



