"Letzte Verteidigungswelle": Gericht verhängt mehrjährige Strafen

"Letzte Verteidigungswelle": Gericht verhängt mehrjährige Strafen
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg verurteilte am Mittwoch acht Angeklagte wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der rechtsextremen Gruppe "Letzte Verteidigungswelle". Dabei verhängte es Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren.

Hamburg (epd). Wegen Mitgliedschaft oder Unterstützung der rechtsextremen Gruppe „Letzte Verteidigungswelle“ hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) am Mittwoch acht Angeklagte zu Jugendstrafen zwischen eineinhalb und fünf Jahren verurteilt. Es sprach die zur Tatzeit 14 bis 21 Jahre alten Angeklagten wegen Mitgliedschaft in beziehungsweise Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie im Einzelnen wegen weiterer Delikte wie versuchten Mordes und Brandstiftung schuldig, wie die Gerichtspressestelle mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts plante und verübte die Gruppe Anschläge in Brandenburg und Thüringen auf Geflüchteten-Unterkünfte, auch auf ein Kulturhaus gab es einen Anschlag. Die Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren sei zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az. 4 St 1/25)

Das Gericht sah den Angaben zufolge Brandanschläge auf ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern am 23. Oktober 2024, eine Asylbewerberunterkunft in Schmölln in Thüringen am 5. Januar 2025 und einen geplanten Anschlag auf eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg in Brandenburg Anfang Januar 2025 als erwiesen an. Die Bundesanwaltschaft hatte Anfang Dezember vergangenen Jahres Anklage vor dem Staatsschutzsenat des OLG gegen die acht deutschen Staatsangehörigen erhoben. Der Anklage waren Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen und Hessen vorangegangen.

Ziel: Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland

Ziel der terroristischen Vereinigung sei es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in Deutschland herbeizuführen, hatte die Bundesanwaltschaft seinerzeit mitgeteilt. Sieben Angeklagte hatten sich an der Vereinigung laut Gerichtspressestelle in unterschiedlicher Form, teils als Rädelsführer, beteiligt. Ein Angeklagter habe die Vereinigung unterstützt.