Sterbehilfe-Prozess gegen Arzt in Potsdam ausgesetzt

Sterbehilfe-Prozess gegen Arzt in Potsdam ausgesetzt
Weil er einer manisch-depressiven Frau Sterbehilfe leistete, wurde ein Mediziner 2024 in Berlin zu einer Haftstrafe verurteilt. In Potsdam soll er sich nun erneut vor Gericht verantworten. Doch das Verfahren muss neu terminiert werden.
04.08.2026
epd
Von Yvonne Jennerjahn (epd)

Potsdam (epd). Ein Prozess wegen der Unterstützung eines Suizids durch einen 77-jährigen pensionierten Arzt ist vom Landgericht Potsdam kurz nach dem Beginn ausgesetzt worden. Grund sei die Selbstanzeige einer Schöffin, die den Angeklagten in der am Dienstag begonnenen Hauptverhandlung wiedererkannt habe, sagte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Schöffin habe angegeben, dass der Arzt den rechtlich erlaubten Suizid ihrer Mutter ärztlich begleitet habe. (AZ: 21 Ks 2/24)

Eine neue Terminierung werde von Amts wegen folgen, sagte die Gerichtssprecherin. Nach dem Prozessbeginn am Dienstag waren zunächst fünf weitere Verhandlungstage bis zum 25. August geplant gewesen.

Tödliches Narkosemittel

Dem Angeklagten wird nach Gerichtsangaben vorgeworfen, im September 2021 in Potsdam einer psychisch kranken Frau einen Zugang für ein tödliches Narkosemittel gelegt zu haben. Die 39-jährige Frau habe an einer neurokognitiven Störung mit wahnhaften Symptomen und einer erheblichen Störung der Realitätskontrolle gelitten, hieß es. Der Arzt habe das gewusst. Wegen dieser Störung habe sie ihren Willen zum Suizid nicht freiverantwortlich bilden können.

Sie habe in Kenntnis der tödlichen Wirkung des stark dosierten Narkosemittels selbstständig die Infusion in Gang gesetzt, um sich selbst zu töten, hieß es. Das sei zuvor mit dem Angeklagten vereinbart gewesen. Zwei Minuten später sei sie aufgrund der Dosierung des Narkotikums gestorben.

Haftstrafe in Berlin

Das Landgericht Berlin hatte den Mann bereits 2024 wegen Totschlags durch Sterbehilfe für eine schwer depressive 37-jährige Frau zu drei Jahren Haft verurteilt. In dem Fall ging es ebenfalls um einen von dem Mediziner gelegten Zugang für eine tödliche Infusion. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil vor einem Jahr bestätigt. (AZ: 5 StR 520/24) Der Angeklagte verbüße seine Berliner Haftstrafe derzeit im offenen Vollzug, sagte die Potsdamer Gerichtssprecherin dem epd.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte am Dienstag mehr Schutz für Sterbewillige. Der Fall am Landgericht Potsdam zeige, dass es bei der Regelung der Suizidbeihilfe dringenden Handlungsbedarf gebe, erklärte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Es sei „offenkundig, dass an Suizidhelfer höchste Anforderungen gestellt werden müssen“. Es fehle jedoch eine gesetzliche Regelung, um die Autonomie der Sterbewilligen zu schützen.

Brysch betonte, Suizidassistenz gegen eine Gebühr müsse in jedem Fall verboten werden. Zudem gelte es, das Handeln des einzelnen Sterbehelfers strafrechtlich in den Blick zu nehmen. Sein Tun erfordere höchste Sachkunde. Ein Sterbehelfer müsse zweifelsfrei sicherstellen, „dass der Suizid selbstbestimmt gewünscht wird und die Entscheidung ohne Einfluss sowie Druck seitens Dritter zustande kommt“. Neben Sterbehilfe-Anbietern drängten inzwischen auch immer mehr Bestatter, Ärzte sowie Einzelunternehmer auf den Markt, „um mit der organisierten, bezahlten Selbsttötung Geld zu verdienen“.