Berlin (epd). Kleine Solaranlagen mit einer Leistung unter 25 Kilowatt sollen nach dem Willen des Bundeskabinetts in Zukunft keine dauerhafte Förderung mehr erhalten. Die Regierung billigte dazu am Mittwoch eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des sogenannten Netzanschlusspakets. Betroffen von der Neuerung sind unter anderem sogenannte Balkonkraftwerke. Mit den Gesetzesänderungen will das Kabinett den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an Marktregeln ausrichten, wie das zuständige Bundeswirtschaftsministerium am Mittwoch erklärte.
„Das ist ein großer Schritt hin zu einem effizienteren Energiesystem“, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU). Sie bezeichnete das Gesetzespaket als „Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren“. So könnten Kosten „von heute mehr als drei Milliarden Euro jährlich“ reduziert werden.
Förderstopp gilt ab 2027 für neue Anlagen
Der Strom aus kleinen Solaranlagen, die ab 2027 in Betrieb genommen werden, soll dem Gesetzentwurf zufolge fortan selbst vermarktet werden. Grund für das Ende der staatlichen Förderung ist laut Wirtschaftsministerium, dass kleine Photovoltaik-Anlagen „schon heute ohne Förderung oft gute Rendite“ abwerfen. Die Regelung gelte jedoch nur für neue Anlagen, Bestandsanlagen behielten ihre zugesicherte Förderung für die gesamte Laufzeit.
Die Gesetze sehen außerdem Beschränkungen für den Bau neuer Windkraftanlagen in Gebieten vor, deren Netze als ausgelastet ausgewiesen sind. Das Ministerium wertete das als „marktwirtschaftliche Anreize“ dafür, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien „an sinnvolleren Orten erfolgt“ und Systemkosten sinken. Erneuerbare sollten gleichzeitig jedoch weiter ausgebaut werden, etwa durch die Ausweisung von zwölf zusätzlichen Gigawatt Wind und mehr Biomasse im deutschen Stromsektor.



