Sicherheitsbehörden nach CSD-Anschlag in der Kritik

Sicherheitsbehörden nach CSD-Anschlag in der Kritik
Der Anschlag auf den Berliner CSD wirft Fragen auf. Erstmals haben sich Sicherheitsbehörden ausführlicher dazu geäußert. Offen bleibt, warum ein polizeibekannter Gefährder zum Zuge kommen konnte.
29.07.2026
epd
Von Lukas Philippi (epd)

Berlin (epd). Die Berliner Sicherheitsbehörden haben nach dem Attentat auf den Christopher Street Day (CSD) Vorwürfe zurückgewiesen, den mutmaßlichen Attentäter vor der Tat unzureichend überwacht zu haben. Dazu kam am Mittwoch der Innenausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus zusammen. Dabei versprach Innensenatorin Iris Spranger (SPD) absolute Transparenz, verwies zugleich aber auf die laufenden Ermittlungen des Generalbundesanwalts. Der Tatverdächtige Abdul B. galt bei den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder und wurde zeitweise als Hochrisikofall eingestuft.

Vertreter der Oppositionsparteien kritisierten mangelnde neue Informationen, vier Tage nach dem Anschlag. Derweil forderten die Queerbeauftragte des Bundes, Sophie Koch, und der Verband Queere Vielfalt (LSVD) mehr Schutz für queere Menschen.

„Nicht aus dem Blick gelassen“

Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel sagte im Ausschuss mit Blick auf den 21-jährigen Tatverdächtigen, „wir haben diesen Mann nicht aus dem Blick gelassen“. Der stellvertretende Leiter des Landeskriminalamtes, Stefan Redlich, sagte, er habe „nicht den Eindruck“, dass der aus Berlin stammende Abdul B. den Observationsteams durch die Finger geglitten sei.

Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) sagte, die Ermittlungen liefen weiter auf Hochtouren. Der Generalbundesanwalt hatte die Tat als islamistischen Terroranschlag eingestuft.

Opposition kritisiert geringe Informationen

In der Kritik stehen unter anderem mögliche Überwachungslücken durch die Polizei. Zur Debatte steht zudem die Anwendung des Jugendstrafrechts. Der mutmaßliche Täter war im Mai wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat zu einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde vom Gericht zu einer sogenannten Vor-Bewährung ausgesetzt.

Weiter gibt es Forderungen, die elektronische Fußfessel als Überwachungsmaßnahme leichter nutzen zu können. Spranger brachte dazu eine nötige Änderung des Berliner Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) ins Spiel. Abgeordnete der Linkspartei und der Grünen warnten vor gesetzgeberischen Schnellschüssen und Aktivismus.

Queerbeauftragte fordert mehr Schutz

Am Samstagabend waren am Rande der CSD-Veranstaltung im Berliner Tiergarten eine 65-jährige Polin getötet sowie 31 Menschen verletzt worden, manche von ihnen schwer. Nach bisherigen Ermittlungen steuerte Abdul B. einen Kastenwagen in eine Menschenmenge und war anschließend mit einer Stichwaffe auf weitere Passanten losgegangen. Er wurde am Sonntagabend bei einem Polizeieinsatz durch Schüsse getötet.

Die Queerbeauftragte des Bundes, Sophie Koch, sagte der „Rheinischen Post“ (Mittwoch), für ein Sicherheitsgefühl sei es wichtig, dass nicht nur Großdemonstrationen gut geschützt seien, sondern auch queere Menschen in ihrem Alltag. Nötig sei auch ein konsequenteres Vorgehen gegen Hassrede im Netz.

Der LSVD richtete mit zehn Sofortmaßnahmen für queere Sicherheit einen Appell an die Politik. Der Osnabrücker Islamexperte Bülent Uçar sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er rechne nicht damit, dass die muslimische Community in Deutschland ihre mehrheitlich ablehnende Haltung zur Homosexualität schnell ändern werde.