Ex-Verfassungsrichter Papier: Fünf-Prozent-Hürde nicht mehr zeitgemäß

Ex-Verfassungsrichter Papier: Fünf-Prozent-Hürde nicht mehr zeitgemäß
Bei der Bundestagswahl 2025 sind laut Hans-Jürgen Papier 6,8 Millionen Zweitstimmen "unter den Tisch" gefallen. Der frühere Bundesverfassungsgerichtspräsident dringt auf eine Reform der Fünf-Prozent-Hürde.

Berlin (epd). Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält die Fünf-Prozent-Hürde für „nicht mehr zeitgemäß“. Er plädiere dafür, „die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken“, sagte er dem „Tagesspiegel“ (Dienstag). Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“, erklärte der Verfassungsrechtler.

Bei den Europawahlen habe das Bundesverfassungsgericht 2011 jede Sperrklausel als verfassungswidrig erklärt. Sie seien unvereinbar mit dem Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit. Für Papier sei das Anlass, zu prüfen, „ob die hohe Fünf-Prozent-Hürde für Bundestag und Landtage noch angemessen ist“.

BSW und FDP scheiterten an Hürde

Bei der Bundestagswahl 2025 seien durch die Hürde 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, so Papier. Sie entfielen auf Parteien, die weniger als fünf Prozent erhielten. Dazu gehörte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), das mit 4,98 Prozent scheiterte und die FDP, die 4,3 Prozent der Stimmen erhielt.

Die Fünf-Prozent-Hürde für Bundestagswahlen wurde 1953 eingeführt. Parteien, die unter der Hürde landeten, aber mindestens ein Direktmandat in einem Wahlkreis erhielten, konnten trotzdem in den Bundestag einziehen. Heutzutage besteht diese Ausnahme nur noch, wenn mindestens drei Direktmandate auf die jeweilige Partei mit unter fünf Prozent entfallen.

Der Verein „Mehr Demokratie“ forderte schon nach der Bundestagswahl 2025 eine Absenkung der Hürde auf drei Prozent.