Kontroverse Debatte um Verbot der Leihmutterschaft geht weiter

Kontroverse Debatte um Verbot der Leihmutterschaft geht weiter
Die katholische Kirche ist strikt dagegen, Leihschwangerschaften in Deutschland zu erlauben. Doch nach der umstrittenen Entscheidung von Jens Spahn für eine Leihmutter aus den USA wird weiter diskutiert, ob die Rechtslage noch angemessen ist.
24.07.2026
epd
Von Karsten Packeiser und Karsten Frerichs (epd)

Frankfurt a.M. (epd). Das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland steht weiter in der Diskussion. Die katholische Deutsche Bischofskonferenz sprach sich für ein Festhalten am Verbot aus, die Berliner Kulturanthropologin Anika König für eine Legalisierung. Der evangelische Theologe und Ethiker Peter Dabrock mahnte zur Differenzierung in der Debatte, in der vor allem die Betroffenen zu Wort kommen müssten. Der Sozialwissenschaftler Stefan Sell sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd): „Vom Ergebnis her ist es eigentlich egal, ob es hier verboten ist, wenn die Möglichkeit besteht, den Kaufakt im Ausland hier zu legalisieren.“

Die aktuelle Debatte hatte der Fall des inzwischen zurückgetretenen Unions-Fraktionschefs Jens Spahn (CDU) ausgelöst. Er und sein Mann hatten in der vergangenen Woche öffentlich gemacht, per Leihmutter in den USA Eltern geworden zu sein. Bis dahin hatte sich Spahn stets dafür ausgesprochen, am Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland festzuhalten.

Der Koblenzer Universitätsprofessor Sell sieht beim Geschäft mit Leihschwangerschaften ähnliche Mechanismen wie in anderen ethisch fragwürdigen Bereichen der globalen Wirtschaft. In Deutschland herrsche eine Doppelmoral vor, denn die sehr restriktive Gesetzeslage im Inland sei leicht im Ausland zu umgehen. Der Wissenschaftler zog Parallelen zu ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen beispielsweise in der Textilherstellung.

„Hotspots des Leihmutter-Unwesens sind weggebrochen“

Das bedeute aber keineswegs, dass eine Legalisierung von Leihschwangerschaften erstrebenswert sei. Zum einen habe es in einstigen Zielländern ausländischer Auftraggeber wie Indien oder Thailand nach gesellschaftlichen Debatten bereits ein Umdenken gegeben. „Sehr viele Hotspots des Leihmutter-Unwesens sind weggebrochen“, sagte Sell. Zum anderen würde es selbst im hypothetischen Fall einer Freigabe in Deutschland keine nennenswerten Fallzahlen geben. Aufgrund der erwartbar hohen Auflagen und der höheren Honorare für die Frauen wären die Kosten einer Leihmutter in Deutschland mit denen in den USA vergleichbar.

Der Leiter des Kommissariats der deutschen Bischöfe in Berlin, Karl Jüsten, erklärte am Freitag, menschliches Leben sei unverfügbar, und es gebe kein Recht auf ein Kind: „Wir halten das bestehende Verbot der Leihmutterschaft daher für richtig.“

Abwägung zu wirtschaftlichen Anreizen

Die Kulturanthropologin König sprach sich für eine Erlaubnis von Leihmutterschaften in Deutschland aus. Dazu müssten aber „eine Reihe von Dingen beachtet werden“, um Missbrauch zu verhindern, sagte die Professorin der Freien Universität Berlin dem Berliner „Tagesspiegel“ (Freitag). Sie plädierte dafür, nur sogenannte offene Programme zuzulassen. Das bedeute, „die Parteien müssen sich im Vorfeld kennen, sie müssen sich explizit füreinander entscheiden können“. Zudem müsse die Leihmutter abgesichert werden und ein Mitbestimmungsrecht bekommen, etwa über einen Schwangerschaftsabbruch.

Weiter sprach sich König dafür aus, dass Kinder „Zugang zum Wissen um ihre Herkunft bekommen, so wie das schon für Samenspenden geregelt ist“. Sie sei „gegen eine komplett unbezahlte Leihmutterschaft“. Eine Aufwandsentschädigung sei angemessen.

Der Erlanger Professor für Systematische Theologie und frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Dabrock, schrieb in einem am Freitag online veröffentlichten Beitrag für die „Herder Korrespondenz“, die Debatte müssen sich auf die Frage konzentrieren, „wie eine Gesellschaft mit den Ambivalenzen reproduktiver Freiheit und nicht traditioneller Familienformen umgehen will“. Bei einer möglichen Regulierung müsste die „uneingeschränkte Anerkennung der Leihmutter in ihrer Würde und Selbstbestimmung“ gesichert werden. Zu betrachten sei auch das Eigenrecht des Kindes, das ein Informationsrecht über seine Elternschaft habe. Zudem dürften wirtschaftliche Anreize keine „Verletzlichkeiten ausnutzen, von denen reproduktive Märkte vielfach leben“.