Amt des Bundesopferbeauftragten soll verstetigt werden

Amt des Bundesopferbeauftragten soll verstetigt werden
Seit 2018 gibt es einen Bundesbeauftragten für Opfer extremistischer oder terroristischer Anschläge. Der Erhalt des Amts liegt aktuell in der Entscheidungsbefugnis der Bundesregierung. Die will es nun auf eine gesetzliche Grundlage stellen.

Berlin (epd). Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und damit verstetigt werden. Man sende damit die klare Botschaft, dass der Staat dauerhaft an der Seite der Betroffenen stehe, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss am Mittwoch in Berlin. Die 2018 eingerichtete Stelle vermittelt Hilfe an Betroffene extremistischer oder terroristischer Hilfe. Derzeitiger Amtsinhaber ist Roland Weber.

Ob das Amt ähnlich wie die Antidiskriminierungs- und die unabhängige Missbrauchsbeauftragte auf eine gesetzliche Grundlage gestellt wird, muss der Bundestag entscheiden. Dem Entwurf der Bundesregierung zufolge soll es dabei bleiben, dass die Bundesregierung den Beauftragten für die Dauer einer Wahlperiode benennt. Die Rolle soll ein Ehrenamt bleiben. Die Aufwandsentschädigung für den Beauftragten liegt den Angaben zufolge bei aktuell 72.000 Euro im Jahr.

Zuständig für Betroffene von Extremismus und Terror

Nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 hatte die Bundesregierung in der Folge erstmals einen Opferbeauftragten berufen. Seine konkrete Zuständigkeit ergibt sich aus dem langen Amtstitel: Beauftragter der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland.

Hilfe leistet er etwa für Opfer und Hinterbliebene des Anschlags auf die Synagoge in Halle 2019 und in Hanau im Jahr 2020. Unterstützung bekommen über die zentrale Stelle auch Betroffene mutmaßlich terroristisch motivierter Messerangriffe, die bundesweit Bedeutung erlangten, wie etwa in Solingen im Jahr 2024. Für Opfer terroristischer Angriffe im Ausland ist er nicht zuständig.