Berlin (epd). Nach dem Rücktritt von Jens Spahn (CDU) vom Vorsitz der Unionsbundestagsfraktion hat der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Helmut Frister, eine ehrliche Debatte über die rechtliche Situation für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch gefordert. „Die Diskussion um die Inanspruchnahme der Leihmutterschaft durch Jens Spahn und seinen Partner zeigt wie unter dem Brennglas die Doppelmoral der Gesellschaft im Bereich der Fortpflanzungsmedizin“, sagte der Düsseldorfer Jura-Professor im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das betreffe nicht nur die Leihmutterschaft, sondern vor allem auch die Eizellspende.
„In Deutschland ist beides verboten, wir tolerieren aber sehr weitgehend, dass Deutsche dafür ins Ausland gehen, denn in Europa ist die Eizellspende inzwischen fast überall erlaubt“, sagte Frister. „Und ich habe den Eindruck, dass jedenfalls ein Teil der Gesellschaft im Grunde ganz froh darum ist, dass es diesen Weg gibt, um den unerfüllten Kinderwunsch zu befriedigen“, ergänzte er.
Ethikrat-Vorsitzender: Altruistische Eizellspende erlauben
Frister sprach sich dafür aus, zumindest die Eizellspende zu legalisieren, unter der Bedingung, dass die Spende altruistisch ist, also nicht dafür bezahlt wird. „Das Verbot im Embryonenschutzgesetz wurde 1990 damit begründet, dass man eine gespaltene Mutterschaft vermeiden wollte, also dass eine Frau das Kind austrägt, von der es genetisch nicht abstammt“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats. Man habe Identitätskonflikte für das Kind befürchtet, die Studien aber bis heute nicht belegt hätten. „Inzwischen gibt es wahrscheinlich Hunderttausende Kinder, die auf diese Weise zur Welt gekommen sind“, sagte er.
Beim Thema Leihmutterschaft sei er gespalten: „Auch eine Eizellspende ist eine kleine Operation, eine Schwangerschaft aber natürlich noch einmal ungleich belastender“, sagte er. Das Problem der Kommerzialisierung sei hier „deutlich gewichtiger“. Zugleich sagte Frister: „Wenn unser berechtigtes Hauptargument gegen die Leihmutterschaft der Schutz der Frauen vor Ausbeutung ist, muss man natürlich überlegen, ob wir nicht sogar einen besseren Schutz gewährleisten könnten, wenn wir das in Deutschland regulieren.“ Das sei eine schwierige Abwägung.
Frister, der sich als Jurist schwerpunktmäßig unter anderem mit dem Reproduktionsrecht befasst, betonte, seine Auffassung zu dem Thema sei seine persönliche Meinung. Der Ethikrat als Gremium hat in seiner aktuellen Zusammensetzung bislang nicht dazu Stellung genommen. „Ich möchte aber nicht ausschließen, dass wir uns noch mit diesen Themen beschäftigen werden“, sagte er.



